Antrag auf Neubau einer Überdachung auf dem Grundstück Flur-Nr. 570 Gemarkung Sambach, Wind 2, 96178 Pommersfelden
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Antragsteller hat für das Vorhaben „Neubau einer Überdachung“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 570, Wind 2, Gem. Sambach, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht.
Die neu zu errichtende Überdachung soll auf der Grenze errichtet werden. Nach Art. 6 Abs. 1 und 2 der Bayerischen Bauordnung müssen die Abstandsflächen von mindestens 3 m auf dem Grundstück selbst liegen. Dies kann für die Süd/West - sowie für die Nord/West - Seite nicht eingehalten werden.
Aus diesem Grund wird folgende Abweichung benötigt: Abweichung von Art. 6 Abs. 1 und 2 BayBO (die erforderlichen Abstandsflächen müssen auf dem Grundstück selbst liegen).
Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 2. Es befindet sich im Zusammenhang bebauter Ortsteile in Wind, ein Bebauungsplan ist nicht vorhanden.
Die Nachbarunterschriften sind nicht vollständig eingeholt.
Beschluss
Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Neubau einer Überdachung“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 570, Wind 2, Gem. Sambach, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Zu der erforderlichen Abweichung (Art. 6 Abs. 1 und 2 BayBO) hinsichtlich der Nichteinhaltung der Abstandsflächen wird das gemeindliche Einvernehmen erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2024 14:12 Uhr