Mitbenutzungszweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Pommersfelden und der VG Burgebrach für das Einleiten von Abwasser aus dem Ortsteil Oberköst des Marktes Burgebrach in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung; Ergänzungsbeschluss
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 10.10.2024
Beratungsreihenfolge
Sachverhalt
Der Gemeinderat hat in seiner letzten Sitzung am 12.09.2024 eine Mitbenutzungszweckvereinbarung zwischen der Gemeinde Pommersfelden mit der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach für das Einleiten von Abwasser aus dem Ortsteil Oberköst in die gemeindliche Entwässerungseinrichtung beschlossen. Die Mitbenutzungszweckvereinbarung wurde von der Gemeinschaftsversammlung der Verwaltungsgemeinschaft Burgebrach am 26.09.2024 behandelt. Gegen die Regelungen der Zweckvereinbarung bestanden grundsätzlich keine Einwände. Allerdings wünschten sich die Vertreter der VG Burgebrach neben einer rein redaktionellen Änderung (klarstellender Klammerzusatz „Öffentlich-rechtlicher Vertrag“ nach der Überschrift) eine frühzeitige Einbindung bei anstehenden investiven Maßnahmen, an denen sich die VG Burgebrach nach den Bestimmungen der vorliegenden Zweckvereinbarung anteilig beteiligen soll.
Entsprechend hat die Gemeinschaftsversammlung der VG Burgebrach in ihrer Sitzung am 26.09.2024 den Wortlaut der Zweckvereinbarung „Abwasserbeseitigung Oberköst“ unter der Maßgabe gebilligt, dass in § 5 Abs. 2 nach Buchst. b) nachfolgender Buchst. c) aufgenommen wird:
„Bei Investitionen in der Abwasseranlage, welche eine Kostenaufteilung zwischen der Betreiberin und der Einleiterin zur Folge haben, wird seitens der Betreiberin die Investitionsabsicht nach deren Kenntnisnahme rechtzeitig mit der Einleiterin kommuniziert. Zur haushalterischen Planung werden der Einleiterin entsprechende Kostenschätzungen und Kostenberechnungen mit Aufteilungsberechnungen, ggf. getrennt nach Haushalts- und Finanzplanungsjahren zur Verfügung gestellt.“
Im Übrigen wurde der Wortlaut der Zweckvereinbarung von der Gemeinschaftsversammlung der VG Burgebrach beschlossen und der Gemeinschaftsvorsitzende Johannes Maciejonczyk beauftragt, die Zweckvereinbarung zum Einleiten von Abwasser aus dem Ortsteil Oberköst in die öffentliche Entwässerungseinrichtung der Gemeinde Pommersfelden mit der Gemeinde Pommersfelden abzuschließen.
Das Anliegen der VG Burgebrach ist nachvollziehbar. Daher empfiehlt die Verwaltung, den Wünschen der Vertreter der VG Burgebrach zu entsprechen und den vorgeschlagenen Wortlaut in § 5 Abs. 2 Buchst. C) aufzunehmen.
Der vollständige Wortlaut der Zweckvereinbarung mit den aufgenommenen Änderungen (in roter Schrift) wird dem Gemeinderat über das RIS zur Verfügung gestellt.
Beschluss
Der Gemeinderat nimmt die Anregungen der Gemeinschaftsversammlung der VG Burgebrach vom 26.09.2024, dass die Vertreter der VG Burgebrach bei anstehenden Investitionen an der öffentlichen Entwässerungseinrichtung frühzeitig eingebunden werden sollen, zur Kenntnis. Mit dem klarstellenden Klammerzusatz nach der Überschrift „Öffentlich-rechtlicher Vertrag“ besteht Einverständnis. Der Gemeinderat beschließt, dass auf Wunsch der VG Burgebrach in § 5 Abs. 2 nach Buchst. b) nachfolgender Buchst. c) eingefügt werden soll:
„Bei Investitionen in die Abwasseranlage, welche eine Kostenaufteilung zwischen der Betreiberin und der Einleiterin zur Folge haben, wird seitens der Betreiberin die Investitionsabsicht nach deren Kenntnisnahme rechtzeitig mit der Einleiterin kommuniziert. Zur haushalterischen Planung werden der Einleiterin entsprechende Kostenschätzungen und Kostenberechnungen mit Aufteilungsberechnungen, ggf. getrennt nach Haushalts- und Finanzplanungsjahren zur Verfügung gestellt.“
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 21.11.2024 14:12 Uhr