Antrag auf Neubau eines Wohnhauses mit Technikraum und Carport auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/72 Gemarkung Steppach, Ahornstraße 11, 96178 Pommersfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.12.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.12.2024 ö beschließend 5

Sachverhalt

Die Antragsteller haben für das Vorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Technikraum und Carport“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/72, Ahornstraße 11, Gem. Steppach, 96178 Pommersfelden Planunterlagen eingereicht.
Die Grenzbebauung auf der westlichen Seite des Grundstücks ist mit einer Länge von mehr als 9 m geplant. Außerdem soll die Höhe des Carports sowie des Technikraumes mehr als 3 m betragen, da das Grundstück tiefer liegt als die Erschließungsstraße.
Somit werden folgende Abweichungen von Art. 6 BayBO benötigt:
  • Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge bei Grenzbebauung von 9 m je Grundstücksgrenze
  • Überschreitung der mittleren Wandhöhe von 3 m

Das Bauvorhaben ist ein Vorhaben der Gebäudeklasse 1. Es befindet sich im Gebiet des Bebauungsplanes „Steppach Nord lll“ in Steppach.

Beschluss

Der Gemeinderat hat von dem Vorhaben „Neubau eines Wohnhauses mit Technikraum und Carport“ auf dem Grundstück Flur-Nr. 892/72, Ahornstraße 11, Gem. Steppach, 96178 Pommersfelden Kenntnis genommen. Den erforderlichen Abweichungen hinsichtlich der Überschreitung der zulässigen Gesamtlänge bei Grenzbebauung von 9 m je Grundstücksgrenze sowie der Überschreitung der mittleren Wandhöhe von 3 m  wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2025 13:52 Uhr