Kostenbeteiligung Flurneuordnung Pommersfelden ll; Vereinbarung Teilnehmergemeinschaft ./. Gemeinde Pommersfelden


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 12.06.2025

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 12.06.2025 ö beschließend 4

Sachverhalt

Der Verband für Ländliche Entwicklung Oberfranken (VLE) ist eine Körperschaft des öffentlichen Rechts und ist sozusagen als „Dachverband“ für die Abwicklung der Verwaltungs- und Bauherrnaufgaben im Zusammenhang mit Dorferneuerungs- und Flurordnungsmaßnahmen sämtlicher Teilnehmergemeinschaften in Oberfranken zuständig.   
Er übernimmt für die Kommunen bei der Umsetzung ihrer aktuellen Projekte in laufenden Flurbereinigungsmaßnahmen daher wichtige Tätigkeiten im Verwaltungsbereich, wie z.B. Führung der Kassengeschäfte und des Rechnungswesens, Bauplanung, Vorbereitung der Vergabe von Bauleistungen, örtliche Bauleitung, etc. 
Um den (Vorfinanzierungs-)Aufwand zu decken, den die Erfüllung dieser Aufgaben erfordert, wurden die Mitgliedsbeiträge für den VLE zum 01.01.2025 bayernweit neu geregelt und einheitlich gestaltet.
Künftig wird von der Teilnehmergemeinschaft Pommersfelden II ein jährlicher Grundbeitrag i.H.v. 2.000,00 € erhoben, an dem sich die Gemeinde Pommersfelden über eine hierzu neu abzuschließende Kostenbeteiligungsvereinbarung mit einem Viertel beteiligen soll. Der jährliche Kostenbeteiligungsbetrag für die Gemeinde Pommersfelden beträgt daher 500,00 € jährlich. 
Nähere Details hierzu lassen sich den beigefügten Anlagen (Informations- bzw. Begleitschreiben sowie dem Entwurf der abzuschließenden Kostenbeteiligungsvereinbarung) entnehmen.  

Beschluss

Der Gemeinderat hat vom Entwurf der vorliegenden Kostenbeteiligungsvereinbarung zwischen der TG Pommersfelden II und der Gemeinde Pommersfelden über den zu erhebenden Grundbeitrag für den VLE Oberfranken Kenntnis genommen. Dem Wortlaut des vorliegenden Entwurfs der Kostenbeteiligungsvereinbarung wird zustimmend zur Kenntnis genommen und zum Beschluss erhoben. Die Verwaltung wird beauftragt, den Abschluss der Kostenbeteiligungsvereinbarung in die Wege zu leiten.   

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 13.06.2025 11:19 Uhr