Die Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG beantragte mit Schreiben vom 02.02.2023 die Einleitung eines Verfahrens zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens für die Errichtung eines Bürgersolarparks in der Gemeinde Pommersfelden, südlich des Ortsteils Pommersfelden (Nähe B 505), auf den Grundstücken Flrustücken 550, 551, 555, 556, 557, 558, 559, Gemarkung Pommersfelden.
Zweck der Planung ist die Errichtung eines Bürgersolarparks mit einer Nennleistung von ca. 20 MWp auf den angegebenen Flurstücken. Die Bauausführung erfolgt unter Verwendung von aufgeständerten, kristallinen Solarmodulen. Die Anlagenhöhe soll im vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit maximal 3,5 m festgesetzt werden.
Vorhabenträger wird die Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG. Teilhaber werden die Bürger aus der Gemeinde Pommersfelden und ihren Ortsteilen, in Form von Kommanditanteilen an der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG. Der Sitz der Betreibergesellschaft wird in Pommersfelden sein, sodass sichergestellt ist, dass die Gewerbesteuer in der Gemeinde anfällt. Geplant und entwickelt wird der Bürgersolarpark durch die Wust – Wind & Sonne GmbH & Co. KG.
Für die Errichtung einer Photovoltaik-Freiflächenanlage südlich von Pommersfelden soll ein Verfahren zur Aufstellung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplans im Gemeindegebiet von Pommersfelden auf Antrag der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG eingeleitet werden, um den künftigen Energiebedarf aus erneuerbaren Energien zu decken.
Für das Plangebiet besteht bislang kein Bebauungsplan i.S.d. § 30 BauGB. Das Plangebiet befindet sich im Außenbereich i.S.d. § 35 BauGB. Im aktuellen Flächennutzungsplan ist das Gebiet als Fläche für die Landwirtschaft dargestellt. Da es sich bei Freiflächenphotovoltaikanlagen um keine privilegierten Vorhaben i.S.d. § 35 Abs. 1 BauGB handelt, erfordert ihre Errichtung die Aufstellung eines Bebauungsplans. Entsprechend dem Erfordernis, dass Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln sind, ist parallel zur Aufstellung eines Bebauungsplans auch die entsprechende Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.
Der Gemeinde Pommersfelden wurden zusammen mit dem Antrag auf Einleitung des Bebauungsplanverfahrens auch der Entwurf für die erforderliche Änderung des Flächennutzungs und Landschaftsplans der Gemeinde Pommersfelden sowie der Entwurf für den vorhabenbezogenen Bebauungsplan mit integriertem Grünordnungsplan sowie integriertem Vorhaben- und Erschließungsplan, ausgearbeitet vom Büro TEAM 4 Bauernschmitt · Wehner, Landschaftsarchitekten + Stadtplaner PartGmbB, Zweigbüro Würzburg, Steinlein 2, 97078 Würzburg, in der Fassung vom 31.01.2023, jeweils nebst Begründung und Umweltbericht vorgelegt.
Ebenso sicherte die Vorhabenträgerin der Gemeinde Pommersfelden zu, die gesamten Kosten für Planung und Ausführung nebst erforderlichen Gutachterkosten zu übernehmen. Das Nähere soll in einem noch abzuschließenden Durchführungsvertrag geregelt werden. Der Gemeinde Pommersfelden entstehen somit keine Kosten.
Über den vorliegenden Antrag des Vorhabenträgers über die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens hat die Gemeinde gem. § 12 Abs. 2 Satz 1 BauGB nach pflichtgemäßem Ermessen zu entscheiden.
Die Voraussetzungen für die Einleitung eines vorhabenbezogenen Bebauungsplanverfahrens gem. § 12 Abs. 1 BauGB liegen vor. Aufgrund von zahlreichen Vorgesprächen wurde für die Durchführung des Vorhaben eigens die Gesellschaft „Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co. KG“ gegründet, die als Vorhabenträger bereit und in der Lage ist, das Vorhaben durchzuführen. Aus den bisherigen Gesprächen und Vorverhandlungen geht hervor, dass die Vorhabenträgerin insbesondere gewillt ist, sich für die Errichtung der Freiflächenphotovoltaikanlagen benötigten Grundstücke dinglich die Verfügungsgewalt für die Dauer des Nutzungszeitraums sichern zu lassen. Nähere Details hierzu werden im Durchführungsvertrag geregelt.
Das Antragsschreiben der Bürgersonnenenergie Pommersfelden GmbH & Co KG und die Entwürfe des Planungsbüros TEAM 4 für den vorhabensbezogenen Bebauungsplan und die Änderung des Flächennutzungsplans sind dem Sachverhalt jeweils als Anlage beigefügt.
Im Übrigen wird zur Meidung von Wiederholungen auf die umfassenden Sachverhaltsdarstellungen in den bisherigen Sitzungen des Gemeinderats verwiesen (insbesondere zuletzt in der Sitzung vom 15.12.2022). Überdies hat am 11.01.2023 im Rathaus Pommersfelden nochmals eine Bürgerinformation zum Projekt „Pommersfelden Süd“ stattgefunden, welche zuvor im Amtsblatt der Gemeinde und auf der Homepage der Gemeinde bekannt gemacht wurde.
Des Weiteren wird auf den Kriterienkatalog der Gemeinde Pommersfelden vom 09.09.2021 nebst Solargutachten für das Gemeindegebiet verwiesen. Beides wurde jeweils in öffentlicher Sitzung behandelt und ist auf der Homepage der Gemeinde zugänglich.