Beteiligung als Träger öffentlicher Belange zum Verordnungsentwurf zur Festsetzung eines Überschwemmungsgebietes im Bereich der Reichen Ebrach von Fluss-km 0,000 bis Fluss-km 46,250, Gewässer II. Ordnung, auf dem Gebiet der Gemeinden Pommersfelden, Frensdorf, Pettstadt und Hirschaid


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 10.11.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.Lfd. BV-Nr.
Gemeinderat (Gemeinde Pommersfelden) Sitzung des Gemeinderates 10.11.2022 ö beschließend 4

Sachverhalt

Nach § 76 Abs. 2 Satz 1 Nr. 2 Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.V.m. Art. 46 Abs. 3 Satz 1 BayWG sind die Kreisverwaltungsbehörden dazu verpflichtet, die zur Hochwasserentlastung und ‑rückhaltung beanspruchten Gebiete als Überschwemmungsgebiete festzusetzen. Das Landratsamt Bamberg beabsichtigt daher als zuständige Kreisverwaltungsbehörde für das im Betreff genannte Gebiet ein Überschwemmungsgebiet per Rechtsverordnung amtlich festzusetzen. 

Für die Ermittlung des Überschwemmungsgebietes wurde gemäß den gesetzlichen Anforderungen ein Hochwasserereignis zugrunde gelegt, das statistisch einmal in 100 Jahren zu erwarten ist.  

Es handelt sich bei diesem Gebiet somit um keine „behördliche Planung“, sondern nur um eine Darstellung einer konkreten von Natur aus bestehenden Hochwassergefahr in dem betroffenen Bereich.  

Der Verordnungsentwurf für die Festsetzung des Überschwemmungsgebietes samt den diesen zugrunde liegenden Planunterlagen mit den einschlägigen Berechnungen und Karten liegen derzeit einen Monat in der Zeit vom 02.11.2022 bis einschließlich 02.12.2022 beim Landratsamt Bamberg sowie den betroffenen Gemeinden Schlüsselfeld, Pommersfelden, Frensdorf, Pettstadt und Hirschaid zur Einsicht aus. Während dieser Auslegungsfrist besteht sowohl für potenziell Betroffene als auch für die betroffenen Gemeinden als Träger öffentlicher Belange Gelegenheit zur Stellungnahme.  

Aus Sicht der Gemeinde Pommersfelden bestehen keine Bedenken gegen die beabsichtigte Festsetzung des Überschwemmungsgebietes. 

Gegen 19:30 Uhr erscheint GRM Martina Weigel. 

Beschluss

Die Gemeinde Pommersfelden nimmt zustimmend Kenntnis von der Absicht des Landratsamtes Bamberg, den in den einschlägigen Planunterlagen gekennzeichneten Bereich der Reichen Ebrach, Gewässer II. Ordnung, von Fluss-km 0,000 bis Fluss-km 46,250 auf dem Gebiet der Gemeinden Schlüsselfeld, Pommersfelden, Frensdorf, Pettstadt und Hirschaid per Rechtsverordnung als Überschwemmungsgebiet amtlich festzusetzen. Bedenken bzw. Einwände hiergegen bestehen aus Sicht der Gemeinde Pommersfelden nicht. Die im Rahmen der Auslegungsfrist zugeleiteten Unterlagen (Entwurf der Überschwemmungsgebietsverordnung – Textteil mit den dazugehörigen Plänen und Karten zum räumlichen Geltungsbereich des Überschwemmungsgebiets) werden zustimmend zur Kenntnis genommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 16, Dagegen: 0

Datenstand vom 10.02.2023 12:15 Uhr