Regionalplan München; Erneute Stellungnahme zum Fortschreibungsentwurf für Kapitel B IV Wirtschaft und Dienstleistungen, 2.8 Sicherung und Gewinnung von Bodenschätzen


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 24.02.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 24.02.2011 ö Beschließend 3

Beschluss

Das geplante Vorranggebiet 7831/2 ist vollständig aus dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans München herauszunehmen. Die Beurteilung bzw. Bewertung der gesamten Fläche durch den Regionalen Planungsverband muss als nicht zutreffend bezeichnet werden. Als Begründung wird folgendes ausgeführt:
Fläche südwestlich des Ortsbereiches (westlich der LL 7)
Es haben sich keine neuen Erkenntnisse ergeben, die ein Abweichen von den Beschlüssen des Gemeinderates vom 14.01.2010 und 16.09.2010 rechtfertigen würde. Das Gebiet liegt zu nahe an der örtlichen Bebauung (Freibad und Wohnbebauung Südring). Die Gemeinde Prittriching befürchtet nach wie vor starke Beeinträchtigungen wegen der zu erwartenden Lärm- und Staubbelästigungen. Darüber hinaus verläuft unmittelbar westlich dieses Gebietes der überregionale Radweg (Route 1) des Landkreises Landsberg am Lech, der auch in ein landkreisübergreifendes Radwegenetz mit eingebunden ist. Weiterhin ist in der südwestlichen Ecke, unmittelbar am Radweg, die einmalige Assisikapelle (Erbaut 2006) situiert. Diese ist wohl eine der beeindruckendsten und außerordentlichsten Kapellen in unserer näheren Umgebung. Die Tatsache, dass sie sowohl außen als auch innen total aus Kupfer hergestellt wurde, verleiht ihr wohl ihre Einmaligkeit. Auch deswegen wird der Radweg stark frequentiert. Ein Kiesabbau an dieser Stelle wäre aus landschaftlichen und optischen Gesichtspunkten nicht zu vertreten.
Fläche südöstlich des Ortsbereiches zwischen Kreisstraße LL 7 und GVS Prittriching-Winkl
Diese Fläche liegt in einem weit einsehbaren Landschaftsraum, der historisch geprägt ist. Dieser offene Landschaftsraum hat entscheidenden Einfluss auf die Ansicht des südlichen Eingangsbereichs von Prittriching. Weiterhin verläuft seit 2009 zwischen Prittriching und Scheuring die „Romantische Straße“. Ferner wird das Gebiet rund um Prittriching sehr stark von Radfahrern frequentiert.
Ein Kiesabbau, der sich über einen sehr langen Zeitraum hinziehen könnte, würde das Orts- und Landschaftsbild erheblich und nachhaltig beeinträchtigen. Bei einem möglichen Kiesabbau ist mit einem nicht unerheblichen zusätzlichen Verkehrsaufkommen durch Schwerlastverkehr zu rechnen. Außerdem befürchtet die Nachbargemeinde Scheuring bei der südlichen Teilfläche Einschränkungen für die angrenzenden Grundstücke im Bereich der Gemarkung Scheuring.
Weitere Hinweise
-        Die Gemeinde Prittriching hat die Planungshoheit in ihrem Gemarkungsbereich und erwartet daher, dass wichtige Sachargumente nicht ignoriert werden bzw. sachfremd mit möglichen Auflagen im Genehmigungsverfahren abgetan werden. Das Orts- und Landschaftsbild ist für eine Gemeinde sehr bedeutend. Es wird durch einen Kies- bzw. Sandabbau an der geplanten Stelle langfristet erheblich beeinträchtigt und somit eine nicht akzeptable Belastung für die Gemeinde.
-        Die Gemeinde bietet alternativ an, auf der Westseite der Gemeinde in einem gebührenden Abstand zur Wohnbebauung Flächen auszuweisen. Diese Flächen sind nach Kenntnis der Gemeinde nicht weniger für einen Kies- bzw. Sandabbau geeignet. In dem vorgeschlagenen Bereich hat bereits mehrfach ein Kiesabbau stattgefunden.
-        Der Landkreis Landsberg am Lech vertritt ebenso wie die Gemeinde Prittriching die Auffassung, dass auf der geplanten Fläche ei n Kies- und Sandabbau ungeeignet ist. Diese objektive Feststellung des Landkreises sollte ausreichen, um den Forderungen der Gemeinde Prittriching zusätzlich den entsprechenden Nachdruck zu verleihen und das Gebiet als Vorranggebiet für Kies und Sand als ungeeignet anzusehen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Datenstand vom 03.06.2014 15:21 Uhr