Übernahme der Verkehrssicherungspflicht bzw. Trägerschaft für Bauwägen und Hütten als Jugendtreffpunkte in der Gemeinde Prittriching


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 05.05.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 05.05.2011 ö Beschließend 5

Beschluss 1

Die Gemeinde Prittriching übernimmt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Verkehrssicherungspflicht für den Treff „Bauwagen Leitenberg“ (Nr. 38, Michael Wurm) auf dem Grundstück Fl.Nr. 738 Gemarkung Prittriching, Leitenberg und steht für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes ein. Die Nutzungs- und Hausordnung für den Treff wurde zur Kenntnis gegeben und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Gemeinde Prittriching übernimmt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Verkehrssicherungspflicht für den Treff „Bauwagen Burching“ (Nr. 39, Manuel Stangl) auf dem Grundstück Fl.Nr. 738 Gemarkung Prittriching, Leitenberg und steht für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes ein. Die Nutzungs- und Hausordnung für den Treff wurde zur Kenntnis gegeben und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die Gemeinde Prittriching übernimmt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Verkehrssicherungspflicht für den Treff „Motorradheim“ (Nr. 42, Motorradfreunde Burching) auf dem Grundstück Fl.Nr. 553 Gemarkung Prittriching, Kiesgrubenweg und steht für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes ein. Die Nutzungs- und Hausordnung für den Treff wurde zur Kenntnis gegeben und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 4

Die Gemeinde Prittriching übernimmt unter Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs die Verkehrssicherungspflicht für den Treff „Bauwagen Schrebergarten“ (Nr. 43, Florian Schäffler) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1211 Gemarkung Winkl, Leitenäcker und steht für die Einhaltung der Bestimmungen des Jugendschutzes ein. Die Nutzungs- und Hausordnung für den Treff wurde zur Kenntnis gegeben und genehmigt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 5

Die Übernahme der Verkehrssicherungspflicht bzw. der Trägerschaft für die folgenden Treffs wird abgelehnt, weil die für eine Duldung zwingend erforderliche Vereinbarung zur Sicherung des Nutzungs- oder Betretungsrechts durch die Gemeinde nicht vorgelegt wurde:
-        „Bauwagen Bachstraße“ (Nr. 40, Andreas Sedlmair) auf dem Grundstück Fl.Nr. 494/3 Gemarkung Prittriching, Bachstraße 20.
-        „Bauwagen Kirchberg“ (Nr. 41, Andreas Klottwig) auf dem Grundstück Fl.Nr. 3/51 Gemarkung Prittriching, Kirchbergstraße 16 a.
-        „Bauwagen Mädel- und Burschenverein Winkl“ (Nr. 44, Christian Weber) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1059 Gemarkung Winkl, Schornteile.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2014 15:05 Uhr