Freiwillige Feuerwehren Prittriching und Winkl; Auswirkungen des neuen Fahrerlaubnisrechts und Kostenübernahme für die Führerscheinausbildung durch die Gemeinde


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 26.05.2011

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 26.05.2011 ö Beschließend 5

Beschluss

1.        Die Gemeinde Prittriching übernimmt für aktive Feuerwehrdienstleistende die Kosten für den Erwerb von bis zu zwei Führerscheinen der Fahrerlaubnisklasse C pro Jahr bis zu einem Betrag von je 1.700 €. Darüber hinaus anfallende Kosten sind vom Antragsteller zu tragen.
2.        Der Fahrerlaubniserwerber muss sich verpflichten, die durch die Gemeinde Prittriching übernommenen Kosten anteilig (10% pro Jahr) zu erstatten, wenn er innerhalb von zehn Jahren nach Erwerb der Fahrerlaubnis seinen aktiven Dienst bei der Freiwilligen Feuerwehr beendet, an Übun gen und Ausbildungsmaßnahmen nicht mehr regelmäßig teilnimmt oder seinen Hauptwohnsitz außerhalb von Prittriching bzw. Winkl verlegt.
3.        Die Auswahl der Fahrerlaubnisbewerber erfolgt durch den Kommandanten nach Rücksprache mit dem 1. Bürgermeister. Bei der Auswahl ist auch die Verfügbarkeit des Antragstellers zu prüfen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2014 15:05 Uhr