Bauplan Armin Högenauer, Winkl; Neubau eines Milchviehlaufstalls mit automatischer Melkstation, einer Güllegrube (1.000 m³), eines Fahrsilos und einer Einfriedung (Wildschutzzaun 2,0 m hoch) auf dem Grundstück Fl.Nr. 1295 Gemarkung Winkl
Daten angezeigt aus Sitzung:
08. Gemeinderatssitzung, 30.06.2011
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird unter der Maßgabe erteilt, dass der Antragsteller zur Sicherung der Wasserversorgung eine Sondervereinbarung mit der Gemeinde Prittriching eingeht.
Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, mit dem Grundstückseigentümer zur Sicherung der Wasserversorgung eine entsprechende Sondervereinbarung abzuschließen. In die Sondervereinbarung ist aufzunehmen, dass der Gemeinde bei Bedarf der Anspruch eingeräumt wird, die Trinkwasserleitung (= Grundstücksanschluss i.S. des § 3 WAS) gegen Erstattung der nachgewiesenen Kosten als Bestandteil der gemeindlichen Wasserversorgungseinrichtung (= Versorgungsleitung i.S. des § 3 WAS) zu verwenden. Desweiteren ist darauf zu achten, dass die Wasserleitung am Rand des Weges verlegt wird.
Die Löschwasserversorgung (Grundschutz) des Anwesens ist derzeit nicht gesichert und kann nur über eine zu errichtende Trinkwasser
leitung der Gemeinde Prittriching sichergestellt werden. Der Objektschutz für das Anwesen obliegt dem Eigentümer. Dem Eigentümer wird zur Sicherstellung der Löschwasserversorgung die Errichtung eines entsprechend dimensionierten Löschwasserbehälters (min. 100 cbm) empfohlen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.06.2014 15:05 Uhr