Antrag des Turnverein Prittriching e.V. auf Überlassung des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 244/3 Gemarkung Prittriching (Verdistr. 5) wegen Neubau einer dritten Sporthalle
Daten angezeigt aus Sitzung:
03. Gemeinderatssitzung, 15.02.2012
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Dem Antrag des Turnverein Prittriching e.V. auf Überlassung des gemeindlichen Grundstückes Fl.Nr. 244/3 Gemarkung Prittriching (Verdistr. 5) wegen Neubau einer dritten Sporthalle wird unter folgenden Maßgaben zugestimmt:
1. Das Grundstück wird im Wege des Erbbaurechts auf 99 Jahre überlassen.
2. Ein Erbbauzins wird nicht erhoben.
3. Im Erbbaurechtsvertrag ist neben den üblichen Festlegungen (Bauverpflichtung, Bauwerke, Verwendung, Besichtigungsrecht, Lasten, Heimfall, Entschädigung bei Heimfall usw.) folgendes ergänzend festzulegen:
a) Der Turnverein verpflichtet sich auf Dauer des bestehenden Erbbaurechtes der Gemeinde Prittriching zum Zwecke der Ausübung des Schulsportes sowie aufgrund von Neuerungen (Mittags- und Nachmittagsbetreuung in der Schule und im Kindergarten) die ge
eigneten Flächen in der benötigten Zeit nach den Bestimmungen des bestehenden Vertrages vom 04.10.2007 zur Verfügung zu stellen. Der Vertrag vom 04.10.2007 hat mit Ausnahme der Möglichkeit zur ordentlichen Kündigung durch den TVP weiterhin Bestand. Die Vertragsparteien haben jederzeit die Möglichkeit, den bestehenden Vertrag vom 04.10.2007 bei Bedarf zu ändern.
b) Der Turnverein verpflichtet sich dem Grunde nach, auch anderen Vereinen die Möglichkeit einzuräumen, die Halle(n) zu akzeptablen Zeiten zu benutzen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.06.2014 15:05 Uhr