Ausbau der Ortsdurchfahrt Prittriching (Kr LL 7 - Jahnstraße u. südlicher Teil der Hauptstraße); Nochmalige Ergänzung der Vereinbarung mit dem Landkreis Landsberg am Lech wegen dem Einbau einer lärmmindernden Asphaltdeckschicht (DSH-V)
Daten angezeigt aus Sitzung:
03. Gemeinderatssitzung, 15.02.2012
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde befürwortet zum Wohle der Anlieger den Einbau einer lärmmindernden Deckschicht in der Ortsdurchfahrt der LL 7.
Die bestehende Vereinbarung zwischen dem Landkreis Landsberg am Lech und der Gemeinde Prittriching über den gemeinschaftlichen Ausbau der Ortsdurchfahrt Prittriching im Zuge der Kreisstraße LL 7 vom Str.-km 2,12 bis 3,52 vom 10.10.2011/25.08.2011 wird daher um folgenden Zusatz ergänzt:
1. Die Gemeinde trägt evtl. nicht zuwendungsfähige Mehrkosten der gewählten Asphaltbauweise der Fahrbahn mit einer lärmmindernden Deckschicht.
2. Die Gemeinde trägt
die Erneuerungskosten für die lärmmindernde Deckschicht für die Dauer von 30 Jahren. Der Landkreis erstattet der Gemeinde die Kosten für 1 nach den Regeln der Straßenbaukunst üblichen Deckschichterneuerung nach 15 Jahren und nach weiteren 15 Jahren, unabhängig davon, wie oft die Erneuerung einer lärmmindernden Deckschicht in dieser Zeit erforderlich wird. Voraussetzung für eine Kostenerstattung ist, dass innerhalb von 15 Jahren mindestens 1 Erneuerung der Deckschicht nach den Regeln der Straßenbaukunst durchgeführt wurde.
Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die entsprechende Ergänzungsvereinbarung zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.06.2014 15:05 Uhr