Vollzug des Bayerischen Straßen- und Wegegesetzes -BayStrWG; Widmung des neu gebauten Feldweges Fl.Nr. 1973/4 Gemarkung Prittriching (bei Anwesen Südring 21) und Namenserteilung


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 29.03.2012

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 05. Gemeinderatssitzung 29.03.2012 ö Beschließend 11

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt die neu gebaute Wegstrecke mit Wirkung vom 01.04.2012 gemäß Art. 6 BayStrWG zum öffentlichen Feld- und Waldweg zu widmen.
Die gewidmete Strecke beginnt bei Grundstück Fl.Nr. 2000/1 Gemarkung Prittriching, SO-Ecke (km 0,113) und endet bei Grundstück Fl.Nr. 1975/2 Gemarkung Prittriching, SW-Ecke (km 0,167).
Träger der Straßenbaulast ist die Gemeinde Prittriching.
Die Widmung ist auf landwirtschaftlichen Verkehr beschränkt.
Die Wegstrecke wir Bestandteil des bestehenden öffentlichen Feld- und Waldweges "Oberer Badweg".

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 03.06.2014 15:07 Uhr