Fortschreibung des Regionalplans München; Kapitel B I (Neufassung), B II (Änderungen und Ergänzungen), B III (Neufassung); Stellungnahme der Gemeinde
Daten angezeigt aus Sitzung:
12. Gemeinderatssitzung, 13.09.2012
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Die Gemeinde Prittriching stimmt dem Fortschreibungsentwurf des Regionalplans München unter folgenden Bedingungen zu:
1. Das landschaftliche Vorbehaltsgebiet ist in Richtung Westen bis zu den Feldwegen mit den Fl.Nrn. 2030, 567 und 507 Gemarkung Prittriching zu verschieben, um eine langfristige Siedlungsentwicklung sicherzustellen, die einer geordneten Ortsentwicklung gerecht wird. Das vorgesehene landschaftliche Vorbehaltsgebiet tangiert im südlichen Bereich bereits die vorhandene Bebauung.
2. Östlich von Prittriching ist zu gewährleisten, dass das im Ortsbereich geplante landschaftliche Vorbehaltsgebiet erst östlich der Hangkante beginnt.
3. Im Übrigen gilt der Beschluss vom 20.05.2010 fort. Im Besonderen ist zu beachten, dass auch
im Gemeindeteil Winkl keine Nachteile für eine künftige Siedlungsentwicklung entstehen dürfen. Eine geordnete Siedlungsentwicklung in Winkl ist dann gewährleistet, wenn das geplante landschaftliche Vorbehaltsgebiet westlich von Winkl ausreichend Platz für eine Bauentwicklung lässt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 03.06.2014 15:06 Uhr