Festsetzung der Entschädigung des 2. Bürgermeisters
Daten angezeigt aus Sitzung:
07. Gemeinderatssitzung, 06.05.2014
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der 2. Bürgermeister erhält ab 01.05.2014 folgende Entschädigung:
a) Die laufende monatliche Entschädigung wird auf 150,00 € (derzeit 136,72 €/mtl.) festgesetzt. Mit dieser Entschädigung sind alle Dienstgeschäfte abgegolten, die nicht unter Buchstabe c) dieses Beschlusses fallen.
b) Neben der Entschädigung nach
Buchstabe a) dieses Beschlusses erhält er eine monatliche Fahrtkostenpauschale von 30,00 €. Damit sind alle Dienstfahrten, die nicht unter c) fallen, abgegolten.
c) Neben der Entschädigung nach Buchstabe a) wird ab dem ersten Tag der Urlaubs- oder Krankheitsvertretung des 1. Bürgermeisters eine Entschädigung von 35,00 € je Kalendertag gewährt.
d) Die Entschädigung nach a) nimmt an den allgemeinen Besoldungserhöhungen teil.
Auf Nachfrage des 1. Bürgermeisters bemerkte der 2. Bürgermeister, dass er mit der Höhe der Entschädigung einverstanden ist.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 04.08.2014 15:44 Uhr