Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Gemeinderatssitzung, 15.01.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 01. Gemeinderatssitzung 15.01.2015 ö Beschließend 2

Beschluss

Gemeinderatssitzung vom 11.12.2014
11.
Ausbau der Angerstraße, Leitenbergstraße (Hauptstraße bis Kreisstraße LL 7) und Sonnenstraße mit Ziegelbergstraße (westlich Kreisstraße LL 7);
Vergabe von Ingenieurleistungen zur Bewertung des Straßenzustandes und Erarbeitung einer Ausbaureihenfolge
Das Ing.-Büro Nitsche & Pienle GmbH, Buchloer Str. 8, 86899 Landsberg am Lech, wird beauftragt, den Bestand der Anger- (Badstraße - Bgm.-Franz Ditsch-Straße), Leitenberg- (Hauptstraße bis Kreisstraße LL 7) und Sonnen- mit Ziegelbergstraße (Schulstraße - Kreisstraße LL 7) zu bewerten und dem Gemeinderat eine Ausbaureihenfolge vorzuschlagen. Die Abrechnung dieser besonderen Leistung erfolgt nach tatsächlichem nachgewiesenem Zeitaufwand zu den bekannten Stundensätzen.
Der Gemeinderat geht davon aus, dass bei einer Übertragung der Planungsleistungen für den Ausbau der Straßen diese besondere Leistung bei der Ermittlung des Honorars mit einfließt und somit keine zusätzliche Berechnung erfolgt.
Abstimmungsergebnis
15 JA : 0 NEIN
12.
Grundlegende Sanierung des Rathauses Prittriching mit Anbau I und II sowie der Außenanlagen: Beauftragung eines Architekten (Leistungsphase 1 + 2) und Auftragserteilung zur Erstellung eines digitalen Bestandsplans

a)        Das Architektur- und Ingenieurbüro Schenk & Lang, Am Gewerbering 12, 86932 Lengenfeld, wird beauftragt, für die grundlegende Sanierung des Rathauses Prittriching mit Anbau I und II die notwendigen Architektenleistungen (Objektplanung) der Leistungsphasen 1 + 2 gemäß Honorarangebot vom 05.12.2014 zu erbringen. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt einen entsprechenden Architektenvertrag zu unterzeichnen.
b)        Das Architektur- und Ingenieurbüro Schenk & Lang, Am Gewerbering 12, 86932 Lengenfeld, wird beauftragt, die notwendigen Architektenleistungen für die Freianlagen des Rathauses (Objektplanung) der Leistungsphasen 1 + 2 gemäß Honorarangebot vom 05.12.2014 zu erbringen. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt einen entsprechenden Architektenvertrag zu unterzeichnen.
c)        Mit der Erstellung eines digitalen Bestandsplans für das Rathaus Prittriching mit Anbau I und II sowie der Außenanlagen wird das Architektur- und Ingenieurbüro Schenk & Lang, Am Gewerbering 12, 86932 Lengenfeld, gemäß Honorarangebot vom 05.12.2014 beauftragt.
Abstimmungsergebnis
15 JA : 0 NEIN
13.
Sanierung des überdachten Aufganges zum Friedhof Winkl; Vergabe der Zimmererarbeiten an die Fa. Gebrüder Loy, Eresing, als Folgeauftrag im Zuge des durch die Kath. Kirchenstiftung Winkl erteilten Auftrages für die Außeninstandsetzung der Pfarrkirche "St. Peter und Paul" in Winkl

Die Fa. Gebrüder Loy erhalten den Auftrag für die Zimmererarbeiten zur Sanierung des Kirchen- bzw. Friedhofaufganges zum Friedhof Winkl als Folgeauftrag. Kostengrundlage sind die gegenüber der Kirchenstiftung Winkl abgegebenen Einheitspreise zur Sanierung der Pfarrkirche in Winkl.
Abstimmungsergebnis
15 JA : 0 NEIN
14.
Gewerbegebiet Nord in Prittriching; Annahme der Grünfläche Fl.Nr. 355/20 Gemarkung Prittriching von den Ehegatten Kaspar und Gerlinde Kriegenhofer wegen Bepflanzung

Mit dem Erwerb des Grundstückes Fl.Nr. 355/20 Gemarkung Prittriching (Grünstreifen) mit einer Fläche von 465 m² von den Ehegatten Kaspar und Gerlinde Kriegenhofer besteht Einverständnis. Der Kaufpreis beträgt 25,56 €/m². Sämtliche im Zusammenhang mit der Beurkundung entstehenden Kosten trägt die Gemeinde.
Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die notarielle Verbriefung vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
15 JA : 0 NEIN
15.
Freiwillige Feuerwehr Prittriching; Antrag auf Ernennung von Herrn Patric Robichaud zum Ehrenkommandanten

Herrn Patric Robichaud wird aufgrund seiner langjährigen Verdienste um das Feuerwehrwesen in der Gemeinde Prittriching und seiner 18-jährigen Tätigkeit als Kommandant und Stellvertreter des Kommandanten die Ehrenbezeichnung „Ehrenkommandant“ verliehen. Die Ehrung ist im Rahmen des Neujahrsempfangs im Januar 2016 vorzunehmen.
Abstimmungsergebnis
15 JA : 0 NEIN

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 20.01.2015 12:16 Uhr