Gemeinderatssitzung vom 21.05.2015
16.
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Baugebiet "Am Verlorenen Bach I": Auftragsvergabe zum Umbau der Entwässerungsmulden im Erlen-, Ulmen- und Ahornweg
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Die Firma Gistl GbR, Am Luß 9, 86931 Winkl, wird beauftragt, die Entwässerungsmulden im Baugebiet "Am Verlorenen Bach I" (Erlen-, Ulmen- und Ahornweg) gemäß Angebot vom 24.04.2015 umzubauen (Mulden mit Rollkies verfüllen, Gewebefließ verlegen und als ebene Humus-Grünfläche anlegen - Rasenansaat erfolgt durch den Gemeindebauhof). Die Brutto-Auftragssumme beträgt 5.989,57 €. Abgerechnet wird nach tatsächlichem Zeit- und Materialaufwand.
Abstimmungsergebnis
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14 JA : 0 NEIN
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17.
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Ausbau der Eglinger Straße mit Seitenarm und der Hauptstraße von der Leitenbergstraße - Anwesen Hauptstr. 63 mit Dorfplatz sowie der Einmündungen der Lech- und Wendelinstraße; Vergabe der Ingenieurleistungen
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Das Ing.-Büro Nitsche & Pienle GmbH, Buchloer Str. 8, 86899 Landsberg am Lech, wird beauftragt, die notwendigen Ingenieurleistungen für den Ausbau der Eglinger Straße mit Seitenarm, dem Teilbereich der Hauptstraße mit Dorfplatz und den Einmündungen der Lech- und Wendelinstraße und die Erneuerung des Wasserleitungsrohrnetzes im Straßenausbaubereich gemäß den Honorarangeboten vom 18.05.2015 zu erbringen. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, die entsprechenden Ingenieurverträge zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
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14 JA : 0 NEIN
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18.
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Ausbau der Wendelinstraße: Vergabe der Ingenieurleistungen für die Entwurfsplanung
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Das Ing.-Büro Nitsche & Pienle GmbH, Buchloer Str. 8, 86899 Landsberg am Lech, wird beauftragt, die notwendigen Ingenieurleistungen für die Erstellung einer Entwurfsplanung zum Ausbau der Wendelinstraße (= Leistungsphase 1 bis 3) gemäß dem Honorarangebot vom 18.05.2015 zu erbringen. Der 1. Bürgermeister wird bevollmächtigt, den entsprechenden Ingenieurvertrag zu unterzeichnen.
Abstimmungsergebnis
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14 JA : 0 NEIN
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19.
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Ausbau der Marchwebergasse (Verbindungsweg zwischen Haupt- und Sonnenstraße); Vergabe der Ingenieurleistungen für die Straßen- und Wasserleitungsarbeiten
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Die Ingenieurgesellschaft Glatz & Kraus, Lindenstraße 1b, 86949 Windach, wird beauftragt, die Herstellung eines Wasserleitungsringschlusses über die Marchwebergasse und den Ausbau der Marchwebergasse fachlich zu begleiten (Ausschreibung soweit erforderlich, Angebotsprüfung, Bauüberwachung, Rechnungsprüfung usw.). Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich nachgewiesenem Zeitaufwand zuzüglich Nebenkosten.
Abstimmungsergebnis
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14 JA : 0 NEIN
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20.
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Ausbau der Marchwebergasse (Verbindungsweg zwischen Haupt- und Sonnenstraße); Vergabe der Arbeiten für den Wasserleitungsbau und die Verlegung eines DSL-Lehrrohres
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Die Firma Heisserer Bau GmbH, Auenstraße 19, 86438 Kissing, wird beauftragt, den Wasserleitungsringschluss samt Hausanschlüssen für die drei Doppelhäuser nördlich der Marchwebergasse gemäß Angebot vom 20.05.2015 herzustellen. Die Brutto-Auftragssumme beträgt 44.862,87 €. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlichem Aufmaß.
Das Vermessungsbüro Lorenz Binn, Maisacher Straße 59 a, 82281 Egenhofen-Aufkirchen, wird beauftragt, den Bestandsplan für den Wasserleitungsringschluss mit Hausanschlüssen zu erstellen.
Abstimmungsergebnis
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14 JA : 0 NEIN
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21.
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Ausbau der Leitenbergstraße (Hauptstraße bis Kreisstraße LL 7): Ergebnis der Anliegerbesprechung und Festlegung des weiteren Vorgehens
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a) Nach Abwägung der von den Anliegern vorgebrachten Anregungen und Bedenken wird bezüglich des Ausbaus der Leitenbergstraße nach wie vor an der Variante 1.2 (Stand: 05.05.2015, Grunderwerb und Aufweitung der Fahrbahn zur Kreisstraße LL 7 hin) festgehalten, weil nur ein Ausbau mit Gehweg den aktuellen und zukünftigen Anforderungen an den Fußgängerverkehr nachhaltig gerecht wird.
b) Der 1. Bürgermeister wird beauftragt, die entsprechenden Verhandlungen wegen der notwendigen Grundabtretungen zu führen. Sollten die Eigentümer nicht oder nicht vollständig zu Grundabtretungen bereit sein, wird der Ausbau im Bestand unter Beibehaltung des abgesenkten Gehweges mit einer Breite von durchwegs 1,50 m vorgenommen.
c) Der Unterbau des Gehweges einschließlich Trag- und Deckschicht erfolgt wegen der Bedenken bzw. Hinweise der Anlieger analog dem Aufbau der Fahrbahn.
Abstimmungsergebnis
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14 JA : 0 NEIN
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22.
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Festlegung des m²-Preises für Grundstücksflächen innerhalb der bebauten Ortsteile
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a) Für den Erwerb bzw. für die Veräußerung von Grundstücksflächen innerhalb der im Zusammenhang bebauten Ortsteile (§ 34 BauGB) gelten generell ab sofort die jeweiligen vom Gutachterausschuss für Grundstückswerte im Bereich des Landkreises Landsberg am Lech ermittelten Bodenrichtwerte (aktuell zum 31.12.2012 für Prittriching 150 €/m² und für Winkl 110 €/m²).
b) Diese Regelung gilt nicht für
- Flächen im Außenbereich (§ 35 BauGB),
- Flächen, die im Flächennutzungsplan als Bauflächen dargestellt sind,
- Flächen, für die erst durch einen Bebauungsplan die Bebaubarkeit herbeigeführt werden muss,
- Flächen im Geltungsbereich eines Bebauungsplanes für Gewerbegebiete und
- land- und forstwirtschaftliche Flächen.
c) Der Gemeinderat behält sich vor, in besonders begründeten Einzelfällen von dieser Regelung abzuweichen.
Abstimmungsergebnis
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9 JA : 5 NEIN
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24.
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Vollzug der Satzung über die Verleihung von Ehrungen;
Verleihung des Ehrenbürgerrechts an Herrn Hermann Spöttl wegen hervorragender Verdienste um die Entwicklung und das Ansehen der Gemeinde Prittriching
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Auf Vorschlag des 1. Bürgermeisters wird Herrn Hermann Spöttl gemäß § 2 der Satzung über die Verleihung von Ehrungen durch die Gemeinde Prittriching vom 09. Juli 1997 das „Ehrenbürgerrecht“ verliehen, da er sich in hervorragend
er Weise um die Entwicklung und das Ansehen und um das Gemeinwohl der Gemeinde Prittriching verdient gemacht hat.