Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zum 01.01.2016 wegen Neukalkulation der Einleitungsgebühren
Daten angezeigt aus Sitzung: 15. Gemeinderatssitzung, 03.12.2015
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) | 15. Gemeinderatssitzung | 03.12.2015 | ö | Beschließend | 14 |
Beschluss
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) wird die Neufassung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Entwässerungssatzung (BGS-EWS) zum 01.01.2016 beschlossen. Die Einleitungsgebühr wird von 1,20 €/m³ auf 1,40 €/m³ erhöht. Die Mindestverbrauchsmenge in § 10 BGS-EWS wird von bisher 45 m³/Jahr/Einwohner auf nunmehr 35 m³/Jahr/Einwohner reduziert. Die Grundgebühren werden nicht verändert. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 17.12.2015 11:11 Uhr