Vollzug der Zuschussrichtlinien zur Förderung der Vereine; Förderung der Gemeinde wegen der Neuerrichtung von Gebäuden zur Nutzung durch die Blaskapelle, den SVP und den TVP


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Gemeinderatssitzung, 12.11.2015

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 14. Gemeinderatssitzung 12.11.2015 ö Beschließend 8

Beschluss 1

a)        Die Förderung der Neuerrichtung von Bauvorhaben (Anbau SVP, Sporthalle TVP, Probelokal Blaskapelle) zum aktuellen Zeitpunkt wird abgelehnt, weil zuerst die Gemeinde Prittriching einen finanziellen Überblick über die konkret anstehenden und nicht aufschiebbaren Projekte erlangen muss. Sobald eine geordnete Finanzierung der gemeindlichen Projekte gesichert ist und es finanziell vertretbar ist, diese freiwilligen Aufgaben anzugehen, wird der Gemeinderat darüber entscheiden.
b)        Diese Entscheidung wird auch durch folgende Gründe gestützt:
-        Alle drei Vereine haben aktuell Räumlichkeiten, in denen sie die Vereinsaktivitäten zwar eingeschränkt aber letztendlich noch ausreichend ausüben können. Es ist bei den betreffenden Vereinen kein absolut zwingender und sofortiger Handlungsbedarf erkennbar.
-        Nach Kenntnis stehen die jeweiligen 1. Vorsitzenden des SVP und TVP nur noch für die aktuelle Legislaturperiode zur Verfügung. Für die Gemeinde ist es eminent wichtig zu wissen, ob die Nachfolge gesichert ist und ob auch die neu zu wählenden Vorsitzenden hinter der Sache stehen. Es macht wenig Sinn, wenn ein derart großes Projekt nicht den 100%igen Rückhalt bei den Vorstandschaften hat. Nicht vergessen werden dürfen in diesem Zusammenhang auch die laufenden Unterhaltskosten, die die Vereine dauerhaft in ihren finanziellen Spielräumen einengen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Der Gemeinderat favorisiert ein Bauvorhaben, das die Bedarfe aller 3 Vereine zufriedenstellend deckt. In diesem Fall kann sich die Gemeinde vorstellen, auch einen höheren Zuschuss als die in den Richtlinien festgelegten 20% zu gewähren.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 02.12.2015 10:39 Uhr