Anordnung einer Vorfahrtstraße im Bereich der Bad-, Anger- und Bgm.-Franz Ditsch Straße wegen Änderung der Vorfahrtsregelung im Bereich der Kreuzung Angerstraße/Badstraße und Aufhebung der Geschwindigkeitsbeschränkung (30 km/h) in der Angerstraße


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 28.04.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 28.04.2016 ö Beschließend 10

Beschluss

1.        Die Bad-, Anger- und Bgm.-Franz Ditsch werden zur Vorfahrtstraße erklärt. Dabei gilt an den Kreuzungen Bad-/Angerstraße und Anger-/Bgm.-Franz Ditsch-Straße die abknickende Vorfahrt. Die Beschilderung hat entsprechend dem beiliegenden Beschilderungsplan zu erfolgen. Die erforderlichen Fahrbahnmarkierungen sind entsprechend vorzunehmen. Der Beschilderungsplan ist Bestandteil dieses Beschlusses.
2.        Die auf der Angerstraße bestehenden Geschwindigkeitsbeschränkung auf 30 km/h wird aufgehoben (§ 45 Abs. 9 StVO). Damit gilt die innerhalb geschlossener Ortschaften geltende Regelgeschwindigkeit von 50 km/h.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 3

Datenstand vom 13.07.2016 16:36 Uhr