Umsatzsteuerpflicht der Gemeinde Prittriching; Erklärungspflicht bis zum 31.12.2016 bei Beibehaltung des "alten Rechts"


Daten angezeigt aus Sitzung:  19. Gemeinderatssitzung, 13.12.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 19. Gemeinderatssitzung 13.12.2016 ö Beschließend 6

Beschluss

In Anwendung des § 27 Abs. 22 UStG erklärt die Gemeinde Prittriching, dass für sämtliche Umsätze, die nach dem 31. Dezember 2016 und vor dem 1. Januar 2021 ausgeführt werden, § 2 Abs. 3 UStG in der zum 31. Dezember 2015 geltenden Fassung zur Anwendung kommen soll.
Der Gemeinde Prittriching ist bekannt, dass diese Erklärung für sämtliche Tätigkeiten der Gemeinde gilt und ein Widerruf erst mit Wirkung des auf die Widerrufserklärung folgenden Kalenderjahres möglich ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 1

Datenstand vom 14.12.2016 16:40 Uhr