Verlorener Bach, Gewässer II. Ordnung; Stellungnahme der Gemeinde Prittriching zur Durchführung von Hochwasserschutzmaßnahmen im Bereich von Flusskm 83+749 bis 84+200 (zwischen der Brücke an der Hauptstraße, Kreisstraße LL 7 und der Brücke an der Bgm.-Franz Ditsch-Straße) durch den Freistaat Bayern
Daten angezeigt aus Sitzung: 19. Gemeinderatssitzung, 13.12.2016
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) | 19. Gemeinderatssitzung | 13.12.2016 | ö | Beschließend | 7 |
Beschluss
Gegen die Durchführung der vorgesehenen Maßnahme werden keine ergänzenden Hinweise und Anregungen vorgebracht.
Um jedoch den Hochwasserschutz langfristig zu sichern und damit die Uferböschung keinen weiteren Schaden nimmt, ist im Zuge dieser Maßnahme im Rahmen des Unterhalts die Bachsohle des Verlorenen Baches (Gemarkungen Prittriching und Winkl) außerhalb der Hochwasserschutzmaßnahme ordnungsgemäß und durchgehend zu räumen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 14.12.2016 16:40 Uhr