Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  01. Gemeinderatssitzung, 12.01.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 01. Gemeinderatssitzung 12.01.2017 ö Beschließend 2

Beschluss

Gemeinderatssitzung vom 13.12.2016
11.
Rathaussanierung/Neubau Apotheke: Auftragsvergabe für die erforderliche Tragwerksplanung
Der Gemeinderat beschließt, das Ingenieurbüro Bader, Windach, gemäß Angebot vom 06.12.2016 mit der Erstellung der Tragwerksplanung für die Rathaussanierung bzw. den Neubau der Apotheke zu beauftragen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.

12.
Breitbandversorgung in der Gemeinde Prittriching: Vorgesehene Auswahlentscheidung zum technischen Breitbandausbau
Der Gemeinderat Prittriching entscheidet sich für das Angebot der Firma Telekom Deutschland GmbH zum technischen Breitbandausbau in den Erschließungsgebieten
EG 1: Prittriching, GWG Nord
EG 2: Prittriching Kirchbergstraße
EG 3: Winkl Süd
mit einem Deckungsbeitrag in Höhe von 274.695 €.
Bei einem Fördersatz von 80% ergibt sich ein Förderbetrag von 219.756 €. Damit ergibt sich ein Eigenanteil der Gemeinde Prittriching in Höhe von 54.939 €.
Die vorgesehene Auswahl des Netzbetreibers steht unter dem Vorbehalt der Zustimmung der Bundesnetzagentur zum Kooperationsvertrag und der Bewilligung der staatlichen Förderung gemäß Breitbandrichtlinie.

16.
Kindergarten Prittriching: Neufassung des Kooperationsvertrages mit dem Bayerischen Roten Kreuz, Kreisverband Landsberg am Lech wegen redaktionellen Änderungen und Ergänzungen
Der Gemeinderat genehmigt den vorgelegten Kooperationsvertragsentwurf mit folgender Neufassung des § 8 Nr. 6
„Weist die Jahresabrechnung einen Überschuss anstatt eines Defizites auf, verbleibt der Überschuss zunächst zweckgebunden für den Kindergarten beim Träger. Der Überschuss ist ein Jahr später mit einem entstandenen Defizit zu verrechnen, wobei der Defizitanteil des Trägers zuerst berücksichtigt wird.
Wird in zwei aufeinanderfolgenden Jahren ein Überschuss (auch nach Defizitausgleich) erzielt, ist über die Verwendung zwischen dem BRK und der Gemeinde ein Einvernehmen zu erzielen. Eine Verwendung für Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen nach § 2 dieses Vertrages ist möglich. Der Träger ist in diesem Fall zudem berechtigt, eine Überschussbeteiligung von 20% der Übers chusssumme einzufordern.“
Der Vertragsentwurf ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 17.01.2017 08:19 Uhr