Bauantrag: Umnutzung des Obergeschosses der best. Schreinerei von Büro- und Lagernutzung in eine Ferienpension mit 4 Gästeapartments auf dem Grundstück Fl.Nr. 355/28, Gemarkung Prittriching, Gewerbering 14e


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 27.04.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 27.04.2017 ö Beschließend 5

Beschluss

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“. Die im Bebauungsplan enthaltene Ausnahme ist für das Bauvorhaben nicht anwendbar. Eine Befreiung von den Festsetzungen des § 2 des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB ist nicht möglich, da durch die beantragte Ferienpension die Grundzüge der Planung berührt werden. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird daher nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 02.05.2017 11:16 Uhr