Bauantrag: Umnutzung des Obergeschosses der best. Schreinerei von Büro- und Lagernutzung in eine Ferienpension mit 4 Gästeapartments auf dem Grundstück Fl.Nr. 355/28, Gemarkung Prittriching, Gewerbering 14e
Daten angezeigt aus Sitzung: 06. Gemeinderatssitzung, 27.04.2017
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) | 06. Gemeinderatssitzung | 27.04.2017 | ö | Beschließend | 5 |
Beschluss
Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“. Die im Bebauungsplan enthaltene Ausnahme ist für das Bauvorhaben nicht anwendbar. Eine Befreiung von den Festsetzungen des § 2 des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB ist nicht möglich, da durch die beantragte Ferienpension die Grundzüge der Planung berührt werden. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird daher nicht erteilt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0
Datenstand vom 02.05.2017 11:16 Uhr