Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 11.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 11.05.2017 ö Beschließend 2

Beschluss

Gemeinderatssitzung vom 27.04.2017
8.
Erschließung des Baugebiets "Leitenberg I": Auftragsvergabe für die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten
Der Auftrag für die Straßen-, Kanal- und Wasserleitungsbauarbeiten zur Erschließung des Prittrichinger Baugebiets "Leitenberg I" wird gemäß dem Angebot vom 20.04.2017 an die Firma Ditsch Bau GmbH & Co.KG, Hauptstraße 39, 86931, Prittriching erteilt. Die Brutto-Auftragssumme beträgt 755.516,18 €. In der Auftragssumme sind die Stundenlohnarbeiten nicht enthalten. Diese werden, falls erforderlich, gesondert beauftragt.
Weiterhin sind in der Auftragssumme die Entsorgung des auf Haufwerke zwischengelagerten Aushubs aus dem Straßenbereich und der Straßenendausbau (Deckschicht) nicht enthalten. Für diese Maßnahmen werden eigene Ausschreibungen durchgeführt.
10.
Baugebiet "Leitenberg I": Festlegung des Verkaufspreises
Für die Baugrundstücke werden folgende Verkaufspreise festgelegt:
  • Grundstücke an der Jahnstraße ohne Auflagen und Bedingungen        210,00 €/m²
  • Sonstige Grundstücke ohne Auflagen und Bedingungen        220,00 €/m²
  • Mehrfamilienhausgrundstück (Bauplatz Nr. 5) mindestens        240,00 €/m²
  • Grundstücke an der Jahnstraße mit Auflagen und Bedingungen        180,00 €/m²
  • Sonstige Grundstücke mit Auflagen und Bedingungen        190,00 €/m²
Die Auflagen und Bedingungen sind:
  • Beginn der Bebauung innerhalb von 3 Jahren, gerechnet ab der Beurkundung
  • Fertigstellung des Bauvorhabens innerhalb von 6 Jahren, gerechnet ab der Beurkundung
  • Veräußerungsverbot innerhalb von 10 Jahren nach der Bezugsfertigstellung
  • Eigennutzung innerhalb von 10 Jahren nach der Bezugsfertigstellung
Für den Fall, dass der Käufer gegen die Auflagen verstößt, gilt folgendes:
  • Wurde mit der Bebauung innerhalb von drei Jahren nicht begonnen, übt die Gemeinde aus Wiederkaufsrecht aus.
  • In allen anderen Fällen erhebt die Gemeinde eine Aufzahlung bzw. Vertragsstrafe, die mindestens 30,00 €/m² beträgt.
Im jeweiligen Verkaufspreis sind folgende Kosten enthalten:
  • Grunderwerb
  • Sämtliche Nebenkosten ohne die Beiträge nach BauGB und KAG
  • Herstellungsbeitrag für die Straßenerschließung
  • Herstellungsbeitrag für die Wasserversorgungseinrichtung (Grundstücksfläche + Geschossfläche, die 50% der Grundstücksfläche entspricht)
  • Verbesserungsbeitrag für die Wasserversorgungseinrichtung (Grundstücksfläche + Geschossfläche, die 50% der Grundstücksfläche entspricht)
  • Herstellungsbeitrag für die Entwässerungseinrichtung (Geschossfläche, die 50% der Grundstücksfläche entspricht)
Die Grundstücksanschlusskosten für die öffentlichen Wasserversorgungs- und Entwässerungseinrichtungen sind nicht im Verkaufspreis enthalten; diese werden, wie bisher auch, nach den tatsächlichen Kosten nach der BGS-WAS und BGS-EWS abgerechnet.
Die Verwaltung wird beauftragt, in einem Rundschreiben an alle Haushalte und durch Anschlag an den öffentlichen Anschlagtafeln die Bauplätze zu bewerben. Bei den bereits vorliegenden Bewerbungen ist nachzufragen, ob sie die Bewerbung aufrechterhalten wollen. Eine Bewerbung der Baugrundstücke auf der Homepage der Gemeinde erfolgt zumindest vorerst nicht, weil erst abgewartet wird, wie hoch die Nachfrage bei der einheimischen Bevölkerung ist.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2017 10:54 Uhr