Antrag der Landjugend Burching e.V. auf Durchführung einer Freiluftdisco (Reggae Night) auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching am 07. und 08.07.2017


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 11.05.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 11.05.2017 ö Beschließend 7

Beschluss

a)        Die antragsgemäße Durchführung der Veranstaltung an beiden Tagen bis jeweils 4.00 Uhr wird abgelehnt, weil mit Gemeinderatsbeschluss vom 10.07.2008, lfd. Nr. 79, festgelegt wurde, dass Veranstaltungen, die einer vorübergehenden Gaststättenerlaubnis nach § 12 Gaststättengesetz (GastG) bedürfen, nur bis 03.00 Uhr genehmigt werden, weil dies einerseits im Landkreis Landsberg am Lech nahezu in allen Gemeinden so gehandhabt wird und andererseits polizeilich allgemein mehrfach schon nachgewiesen wurde, dass nach dieser Zeit exorbitant hohe Sachbeschädigungen und Körperverletzungen zu verzeichnen sind.
b)        Die Durchführung der Veranstaltung an beiden Tagen bis jeweils 3.00 Uhr auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching, Lechstraße, nach § 19 Abs. 3 LStVG mit den entsprechenden Bedingungen und Auflagen sowie die Vollsperrung des Stauwehrweges in dem beantragten Umfang wird genehmigt.
c)        Dem Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 GastG auf dem betreffenden Grundstück wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 18.05.2017 10:54 Uhr