Bauantrag; Umnutzung des Obergeschosses der bestehenden Schreinerei von Büro- und Lagernutzung in Wohnungen für Betriebsinhaber-, Betriebsleiter, Aufsichts- und Bereitschaftspersonal, Prittriching, Gewerbering 14e, Fl.Nr. 355/28


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 07.09.2017

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 12. Gemeinderatssitzung 07.09.2017 ö Beschließend 7

Beschluss

Das Bauvorhaben entspricht nicht den Festsetzungen des Bebauungsplanes „Gewerbegebiet Nord“. Die im Bebauungsplan enthaltene Ausnahme ist für das Bauvorhaben mit vier Wohnungen nicht anwendbar. Eine Befreiung von den Festsetzungen des § 2 des Bebauungsplans nach § 31 Abs. 2 BauGB ist nicht möglich, weil dadurch die Grundzüge der Planung berührt werden und dies städtebaulich nicht vertretbar ist. Das gemeindliche Einvernehmen nach § 36 BauGB wird daher nicht erteilt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.09.2017 11:35 Uhr