Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Gebiet "Winkl - Lindenstraße I": Prüfung der im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Hinweise mit anschließendem Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 03.05.2018

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 03.05.2018 ö Beschließend 4

Beschluss

  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) sowie der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Winkl - Lindenstraße I“ eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung vom 03.05.2018).
Das Ergebnis der Abwägung ist den Betroffenen mitzuteilen.
Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.
  1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Einbeziehung einer Teilfläche des Grundstücks Fl. Nr. 1193, Gemarkung Winkl, in den im Zusammenhang bebauten Ort Winkl (Einbeziehungssatzung „Winkl – Lindenstraße I“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext, in der Fassung vom 03.05.2018.
Die Begründung in der Fassung vom 03.05.2018 wird als Bestandteil der Einbeziehungssatzung „Winkl – Lindenstraße I“ gebilligt.
Der Beschluss der Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.05.2018 17:03 Uhr