Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Prittriching (Friedhofsgebührensatzung)
Daten angezeigt aus Sitzung: 12. Gemeinderatssitzung, 27.09.2018
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) | 12. Gemeinderatssitzung | 27.09.2018 | ö | Beschließend | 10 |
Beschluss
Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (KG) erlässt die Gemeinde Prittriching die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung). Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Datenstand vom 08.10.2018 19:15 Uhr