Erstmalige Herstellung von nicht fertiggestellten Ortsstraßen wegen Änderung der Rechtslage zum 01.04.2021


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 09.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 09.05.2019 ö Beschließend 4

Beschluss

Die durch die Rechtslage betroffene Verdistraße wird nach den anerkannten Regeln der Technik hergestellt. Die Maßnahme muss aufgrund der aktuellen Rechtslage bis spätestens 31.03.2021 abgeschlossen sein.
Die beitragspflichtigen Kosten werden entsprechend der gemeindlichen Erschließungsbeitragssatzung –EBS- umgelegt (Anteil Anlieger 90%).
Die weiter aufgeführten Straßen für Prittriching (Egartenweg, Im Dumpf, Wiraweg) und Winkl (Hohlweg) sind von der Rechtslage nicht betroffen, weil an den Straßen bisher keine Investitionen vorgenommen wurden, die auf einen Beginn der technischen Herstellung der Straßen abzielten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2019 13:08 Uhr