Vollzug des Bundesnaturschutzgesetzes -BNatSchG- und des Bayerischen Naturschutzgesetzes -BayNatSchG-; Verordnung zur Erklärung der "Schuleiche Winkl" zu einem Naturdenkmal, Grundstück Fl.Nr. 1015, Gmkg. Winkl, Scheuringer Str. 5 (Alte Schule)


Daten angezeigt aus Sitzung:  06. Gemeinderatssitzung, 09.05.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 06. Gemeinderatssitzung 09.05.2019 ö Beschließend 5

Beschluss

Die Gemeinde Prittriching ist nach wie vor damit einverstanden, dass die auf dem Grundstück der Alten Schule in Winkl, Scheuringer Str. 5, ( Fl.Nr. 1015 Gemarkung Winkl) befindliche „Winkler Eiche“ als Naturdenkmal erklärt und in die entsprechende Verordnung aufgenommen wird.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 21.05.2019 13:08 Uhr