Bebauungsplan "Mühlanger I" Winkl; Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplanes wegen rechtswidriger Bebauungen hinsichtlich der Höhenlage der Gebäude und ggf. Erlass einer Einbeziehungssatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
07. Gemeinderatssitzung, 06.06.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Aufgrund der Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten nach Kenntnis der Gemeinde, auch bei Extrem- bzw. Starkregenereignissen, keine Hochwassergefahren für das Baugebiet „Mühlanger I“ durch den Beuerbach bestanden und somit das Risiko einer Hochwassergefahr gegen Null geht, wird auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wie folgt vorgegangen:
- Der Bebauungsplan „Mühlanger I“ wird aufgehoben, um eine Rechtmäßigkeit für alle Grundstücke zu erreichen.
Um die Bebaubarkeit der unbebauten Grundstücke Fl.Nr. 1021/3, Am Luß 17 und Fl.Nr. 1020, Am Luß 19 zu gewährleisten, wird eine Einbeziehungssatzung erlassen. In der Einbeziehungssatzung werden ergänzend folgende Festsetzungen getroffen:
- „Die Oberkante der Erdgeschossrohfußböden der Häuser muss mindestens 0,50 m und max. 0,75 m über der Oberkante der mittig an der Grundstücksgrenze anliegenden Straßen- bzw. Gehweghinterkante der das Grundstück erschließenden Straße liegen.“
- Die Häuser, die unterkellert werden, müssen einen wasserdichten Keller aufweisen.
- Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes „Mühlanger I“ und für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung wird das Büro Arnold Consult AG in Kissing beauftragt.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0
Datenstand vom 25.07.2019 09:42 Uhr