Bebauungsplan "Mühlanger I" Winkl; Änderung oder Aufhebung des Bebauungsplanes wegen rechtswidriger Bebauungen hinsichtlich der Höhenlage der Gebäude und ggf. Erlass einer Einbeziehungssatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  07. Gemeinderatssitzung, 06.06.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 07. Gemeinderatssitzung 06.06.2019 ö Beschließend 7

Beschluss

Aufgrund der Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten nach Kenntnis der Gemeinde, auch bei Extrem- bzw. Starkregenereignissen, keine Hochwassergefahren für das Baugebiet „Mühlanger I“ durch den Beuerbach bestanden und somit das Risiko einer Hochwassergefahr gegen Null geht, wird auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit wie folgt vorgegangen:
  1. Der Bebauungsplan „Mühlanger I“ wird aufgehoben, um eine Rechtmäßigkeit für alle Grundstücke zu erreichen.
  2. Um die Bebaubarkeit der unbebauten Grundstücke Fl.Nr. 1021/3, Am Luß 17 und Fl.Nr. 1020, Am Luß 19 zu gewährleisten, wird eine Einbeziehungssatzung erlassen. In der Einbeziehungssatzung werden ergänzend folgende Festsetzungen getroffen:
  • „Die Oberkante der Erdgeschossrohfußböden der Häuser muss mindestens 0,50 m und max. 0,75 m über der Oberkante der mittig an der Grundstücksgrenze anliegenden Straßen- bzw. Gehweghinterkante der das Grundstück erschließenden Straße liegen.“
  • Die Häuser, die unterkellert werden, müssen einen wasserdichten Keller aufweisen.
  1. Mit der Aufhebung des Bebauungsplanes „Mühlanger I“ und für die Aufstellung einer Einbeziehungssatzung wird das Büro Arnold Consult AG in Kissing beauftragt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.07.2019 09:42 Uhr