Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
09. Gemeinderatssitzung, 25.07.2019
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Gemeinderatssitzung vom 25.06.2019
9.
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Rathaus Prittriching: Abschluss eines Wartungsvertrages für die Lüftungsanlagen mit der Fa. Cleanair-Systems
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Die Fa. Cleanair-Systems, Landsberg am Lech, erhält den Auftrag zur Wartung der Lüftungsanlagen entsprechend dem Wartungsvertrag Nr. 1 (Verwaltung, Sparkasse und Apotheke) und Wartungsvertrag Nr. 2 (Bücherei und Physiotherapie) vom 26.04.2019 mit einer Laufzeit von 4
Jahren entsprechend dem Angebot in Höhe von jährlich 5.249,09 € einschl. MwSt.
10.
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Rathaus Prittriching: Abschluss eines Wartungsvertrages für die Hebeanlage im Hauptgebäude, sowie Rathausanbau II und die Wartung der Hygienespülung mit der Firma Hammer GmbH
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Die Fa. Hammer GmbH, 86931 Prittriching, erhält den Auftrag zur Wartung der Hebeanlage im Hauptgebäude sowie Rathausanbau II und die Wartung der Hygienespülung entsprechend dem Wartungsvertrag vom 10.05.2019 in Höhe von jährlich 838,95 € einschl. MwSt. (Mindestlaufzeit 4 Jahre).
11.
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Aufhebung des Bebauungsplanes "Mühlanger I" und Aufstellung einer Einbeziehungssatzung (Einbeziehungssatzung "Mühlanger"); Auftragsvergabe für die Planungsleistungen
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Das Büro Arnold Consult AG, Bahnhofstr. 141, Kissing, wird beauftragt, die für die Aufhebung des Bebauungsplanes „Mühlanger I“ und Aufstellung einer Einbeziehungssatzung „Mühlanger I“ erforderlichen städtebaulichen Planungsleistungen, gemäß Angebot vom 17.06.2019 zu erbringen. Die Netto-Auftragssumme beträgt 6.448,00 €. Lichtpausen und Auslagen bei Behörden werden auf Nachweis erstattet. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt, einen entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.
13.
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Veräußerung von Grundstücksflächen der Uniper Kraftwerke GmbH im Gemeindegebiet Prittriching
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Auch aufgrund der Lage der Grundstücke wird kein Angebot abgegeben.
14.
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Baugebiet "Leitenberg I"; Festlegung des weiteren Vorgehens bei der Vergabe der noch nicht vergebenen Grundstücke
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Mit Ausnahme der Bewerbungen, die die Vorgaben nach den internen Vergaberichtlinien erfüllen, werden bis auf Weiteres an auswärtige Bewerber grundsätzlich keine Bauplätze veräußert.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0
Datenstand vom 22.08.2019 08:50 Uhr