Aufhebung des Bebauungsplans "Mühlanger I" in Winkl; Behandlung der Stellungnahmen der Behörden und der Öffentlichkeit im Verfahren nach § 4 Abs. 1 i.V.m. § 3 Abs. 1 BauGB


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Gemeinderatssitzung, 01.10.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 11. Gemeinderatssitzung 01.10.2019 ö Beschließend 7

Beschluss 1

Infolge der hohen archäologischen Relevanz des Satzungsgebietes wird ein „Textlicher Hinweis“ zur Erlaubnispflicht von Bodeneingriffen redaktionell in die Satzung eingearbeitet und die Begründung hierzu entsprechend konkretisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Ausführungen des Wasserwirtschaftsamtes zur Festlegung der Höhenkote für den jeweiligen Erdgeschossfertigfußboden werden zur Kenntnis genommen. Der Bebauungsplan wird lediglich für die bereits seit Jahren bebauten Bereiche des Baugebietes „Mühlanger I“ aufgehoben. Die Erdgeschossfertigfußböden der Häuser wurden entsprechend der Vorgaben des Bebauungsplanes „Mühlanger I“ hergestellt. Veränderungen hierzu sind nicht vorgesehen.
Das Satzungsgebiet liegt weder in einem festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten noch in einem ermittelten Überschwemmungsgebiet des Verlorenen Bachs bzw. des Beuerbachs. Selbst bei extremen Hochwasser- und Starkregenereignissen ist das Satzungsgebiet nicht von Überschwemmungen betroffen. Die Begründung wird diesbezüglich entsprechend redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 3

Die allgemeinen Ausführungen der Handwerkskammer zum Sachverhalt werden zur Kenntnis genommen.
Die die Grundstücke Fl. Nrn. 1020 und 1021/3 betreffenden Belange werden im Rahmen der Würdigung zur Einbeziehungssatzung „Mühlanger I“ entsprechend behandelt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Beschluss 4

  1. Die im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange zum Bebauungsplan „Mühlanger I“ eingegangen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägung vom 01.10.2019).
Von der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung keine Stellungnahmen ein.
Das Ergebnis der Abwägung ist den Betroffenen mitzuteilen.
  1. Der Gemeinderat billigt den Entwurf für die Aufhebung des Bebauungsplans „Mühlanger I“ in der Fassung vom 01.10.2019, bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext und der Begründung mit Umweltbericht.
  2. Es ist das weitere Verfahren nach den Bestimmungen des Baugesetzbuches (BauGB), insbesondere die öffentliche Auslegung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB, sowie die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB durchzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.11.2019 17:11 Uhr