Erlass einer Einbeziehungssatzung für das Gebiet "Winkl - Mühlanger I": Prüfung der im Rahmen des vereinfachten Verfahrens gem. § 13 Abs. 2 BauGB vorgetragenen Anregungen und Hinweise mit anschließendem Satzungsbeschluss


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Gemeinderatssitzung, 12.12.2019

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 14. Gemeinderatssitzung 12.12.2019 ö Beschließend 5

Beschluss 1

Bayerisches Landesamt für Denkmalpflege

Textauszug des Schreibens vom 19.09.2019 (Az.: P-2019-4281-1_S2)
Infolge der hohen archäologischen Relevanz des Satzungsgebietes wird der bereits in der Satzung enthaltene „Textliche Hinweis“ auf die Erlaubnispflicht gemäß Art. 7.1 BayDSchG abgestellt und die Begründung hierzu entsprechend konkretisiert.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 2

Landsberg am Lech, Untere Abfallbehörde

Textauszug des Schreibens vom 26.08.2019 (Az.: 1783.4/142-19/41.6)
Die Ausführungen und Empfehlungen zu Altlasten und dem möglichen Auftreten von Auffälligkeiten der Bodenbeschaffenheit im Zuge der Baumaßnahmen werden zur Kenntnis genommen. Hierzu wird in der Begründung zur Satzung ein entsprechender Hinweis redaktionell ergänzt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 3

LEW Verteilnetz GmbH (LVN)

Textauszug des Schreibens vom 09.09.2019 (Az.: ERSD-F-S)
Die Ausführungen zu den in der Straße „Am Luß“ verlaufenden Versorgungsleitungen, zu den bestehenden Kabelstichen und zu den künftigen Tiefbauarbeiten werden zur Kenntnis genommen und als Information für die künftigen Bauherren nachrichtlich in die Begründung aufgenommen.
Eine Konkretisierung der künftigen Erschließung erfolgt im Rahmen der nachfolgenden Objektplanungen durch die künftigen Bauherren in Eigenregie in direkter Abstimmung mit den zuständigen Versorgungsträgern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 4

Wasserwirtschaftsamt Weilheim

Textauszug des Schreibens vom 10.09.2019, (Az.: 1-4622-LL134-17055/2019)
  1. Beabsichtigte eigene Planungen und Maßnahmen
Die Ausführung wird zustimmend zur Kenntnis genommen.
  1. Einwendungen mit rechtlicher Verbindlichkeit
    1. Lage der Gewässer
Wie bereits in der Stellungnahme des WWA dargestellt, liegt der Einbeziehungsbereich weder in einem festgesetzten bzw. vorläufig gesicherten noch einem ermittelten Überschwemmungsgebiet des Verlorenen Bachs bzw. des Beuerbachs. Selbst bei extremen Hochwasser- und Starkregenereignissen ist das Satzungsgebiet nicht von Überschwemmungen betroffen.
Aufgrund der Tatsache, dass in den letzten Jahrzehnten nach den Erfahrungen der Gemeinde, auch bei Extrem- bzw. Starkregenereignissen, keine Hochwassergefahren für das Baugebiet „Mühlanger I“ durch den Beuerbach bestanden und somit das Risiko einer Hochwassergefahr gegen Null geht, wird auch aus Gründen der Verhältnismäßigkeit an den getroffenen Festsetzungen zur Höhenlage der Oberkante der Erdgeschossfertigfußböden weiterhin festgehalten. Die Keller sind entsprechend wasserdicht auszuführen. Aus den vorgenannten Gründen ist aus Sicht der Gemeinde keine hydraulische Berechnung zur Neubestimmung der Höhenkote bei HQ100 des Beuerbaches erforderlich.
    1. Abwasserbeseitigung und Niederschlagswasserbeseitigung
      1. Niederschlagswasserbeseitigung
Wie die Erfahrungen aus den umliegenden, planungsrechtlichen bereits über den Bebauungsplan „Mühlanger I“ gesicherten Wohngrundstücken zeigen, weist der Untergrund im betreffenden Bereich der Ortslage Winkl eine gute Versickerungseignung auf. Bei den umliegenden Wohngrundstücken wird die Beseitigung des Niederschlagswassers nach den allgemein anerkannten Regeln der Technik bereits seit Jahren über entsprechende Anlagen ordnungsgemäß betrieben.
Demzufolge kann davon ausgegangen werden, dass dies auch innerhalb des Satzungsgebietes in ähnlicher Form vollzogen werden kann. Die rechtlichen Hinweise und Ausführungen zur Niederschlagswasserbeseitigung und den zu beachtenden Regelwerken werden, falls noch nicht bereits enthalten, nachrichtlich in die Begründung zur Satzung aufgenommen.
  1. Fachliche Informationen und Empfehlungen
    1. Grundwasser
Infolge des zu erwartenden hohen Grundwasserstandes ist unter § 4 des Satzungstextes bereits eine Festsetzung zu baulichen Vorkehrungen gegen Grundwassereintritt enthalten (wasserundurchlässige Keller).
Die Ausführungen zum Erfordernis einer wasserrechtlichen Erlaubnis für Bauwasserhaltungen werden als Information für die künftigen Bauherren nachrichtlich in die Begründung zur Satzung aufgenommen.
    1. Altlastenverdachtsflächen
    2. Wasserversorgung
Die Ausführungen zu Altlastenverdachtsflächen und zur Wasserversorgung werden als Information für die künftigen Bauherren nachrichtlich in die Begründung zur Satzung aufgenommen.
    1. Abwasserentsorgung
      1. Häusliches Schmutzwasser
Die Ausführungen werden zustimmend zur Kenntnis genommen.
      1. Niederschlagswasserbeseitigung
Es wird auf die Würdigung zu Pkt. 2.2 verwiesen.
Die weiteren Ausführungen werden als Information für die künftigen Bauherren nachrichtlich in die Begründung zur Satzung aufgenommen. Die konkrete Ausgestaltung der Versickerungsanlagen wird dann durch die späteren Bauherren im Rahmen deren Objektplanung vorgenommen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 5

Bundesamt für Infrastruktur, Umweltschutz und Dienstleistungen der Bundeswehr, Referat Infra I 3 (TÖB)

Textauszug des Schreibens vom 29.03.2018 (Infra I 3 Az.: 45-60-00//VI-062-18-BBP)
Die Hinweise zur Lage des Satzungsgebietes innerhalb des Bauschutzbereiches des Flugplatzes Lechfeld werden zur Kenntnis genommen.
Falls bei der Errichtung neuer Gebäude Baukräne zum Einsatz kommen sollten, wird sich der Bauherr rechtzeitig mit dem Luftfahrtamt der Bundeswehr in Verbindung setzen. Hierzu wird ein entsprechender Hinweis in der Begründung zur Satzung ergänzt.
Der Hinweis bezüglich ausgehender Emissionen von dem nahe gelegenen Flugplatz Lechfeld wird zur Kenntnis genommen. Aufgrund der bereits jahrelang bestehenden Wohnnutzung in der unmittelbaren Umgebung ist auch in Zukunft nicht mit Beschwerden oder Ersatzansprüchen zu rechnen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 6

Deutsche Telekom Technik GmbH

Textauszug des Schreibens vom 22.08.2019 (Vorgang 2019626, PN)
Die allgemeinen Hinweise der Deutschen Telekom Technik GmbH zur Telekommunikationsinfrastruktur werden zur Kenntnis genommen und im Rahmen der nachfolgenden Objektplanungen von Seiten der künftigen Bauherren entsprechend berücksichtigt. Mit der Satzung erfolgt keine Endwidmung von Verkehrswegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 7

Handwerkskammer für München und Oberbayern

Textauszug des Schreibens vom 13.09.2019
Die allgemeinen Ausführungen der Handwerkskammer zum Sachverhalt werden zur Kenntnis genommen.
Wie bereits in der Stellungnahme dargelegt, sind in der Satzung bereits Festsetzungen und Hinweise zu einer an Extremwetterereignisse angepassten Bauweise enthalten.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 8

Abwägungsbeschluss:
  1. Die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange (§ 4 Abs. 2 BauGB) zum Entwurf der Einbeziehungssatzung „Winkl - Mühlanger I“ eingegangenen Stellungnahmen wurden behandelt und abgewogen (siehe Einzelabwägungen vom 01.10.2019).
  2.   Das Ergebnis der Abwägung ist den Betroffenen mitzuteilen.
  3. Von der Öffentlichkeit gingen im Rahmen der öffentlichen Auslegung (§ 3 Abs. 2 BauGB) keine Stellungnahmen ein.
  4. Da die vorgenommen redaktionellen Änderungen die Grundzüge der Planung nicht berühren, ist kein erneutes Beteiligungsverfahren erforderlich.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Beschluss 9

Satzungsbeschluss:
  1. Der Gemeinderat beschließt die Satzung über die Einbeziehung der Grundstücke Fl.Nr. 1020 sowie 1021/3, Gemarkung Winkl, in den im Zusammenhang bebauten Ort Winkl (Einbeziehungssatzung „Winkl Mühlanger I“), bestehend aus der Planzeichnung mit Satzungstext in der Fassung vom 01.10.2019.
  2. Die Begründung in der Fassung vom 01.10.2019 wird als Bestandteil der Einbeziehungssatzung „Winkl Mühlanger I“ gebilligt.
  3. Der Beschluss der Satzung ist ortsüblich bekannt zu machen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 16.12.2019 12:19 Uhr