Bekanntmachung von Beschlüssen aus nichtöffentlicher Sitzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  05. Gemeinderatssitzung, 23.04.2020

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 05. Gemeinderatssitzung 23.04.2020 ö Beschließend 2

Beschluss

Gemeinderatssitzung vom 02.04.2020
13.
Abwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung im Bauhofgelände: Auftragsvergabe für die erforderlichen Ingenieurleistungen im Zuge der Ertüchtigung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage
  1. Die Firma RKI Rothdach, Kirchhaslacher Str. 16, 87770 Oberschönegg, wird beauftragt, die Kanäle im Bauhofgelände zu spülen und eine TV-Untersuchung mit Kanalortung durchzuführen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich nachgewiesenem Aufwand.
  2. Die RIWA GmbH, Zwingerstr. 2, 87435 Kempten, wird beauftragt, die Kanäle im Bauhofgelände einzumessen und in das GIS-System der Gemeinde Prittriching einzupflegen. Die Abrechnung erfolgt nach tatsächlich nachgewiesenem Aufwand.
  3. Das Ingenieurbüro Dobrindt, Schulstr. 60, 86836 Klosterlechfeld, wird beauftragt, gemäß dem Honorarangebot vom 14.03.2020 die im Zuge der Ertüchtigung der Leichtflüssigkeitsabscheideranlage erforderlichen Ingenieurleistungen zu erbringen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.
14.
Sanierung bzw. Verbesserung des Wasserleitungsnetzes an verschiedenen Stellen im Ortsbereich Prittriching: Auftragserteilung für die erforderlichen Ingenieurleistungen
Der Gemeinderat Prittriching nimmt Kenntnis von den geplanten 6 Baumaßnahmen (= Baumaßnahmen 1, 2+4–7) zur Sanierung bzw. Verbesserung des Wasserleitungsnetzes an verschiedenen Stellen im Ortsbereich Prittriching und genehmigt diese wie im Sachvortrag beschrieben.
Das Ingenieurbüro Dobrindt, Schulstr. 60, 86836 Klosterlechfeld, wird beauftragt gemäß dem Honorarangebot vom 14.03.2020 die im Zuge der Sanierung bzw. Verbesserung des Wasserleitungsnetzes an verschiedenen Stellen im Ortsbereich Prittriching erforderlichen Ingenieurleistungen zu erbringen. Der 1. Bürgermeister wird ermächtigt einen entsprechenden Ingenieurvertrag abzuschließen.
15.
Friedhof Prittriching; Auftragsvergabe für Bepflanzungen entlang der Grenze an der Nordseite (ca. 35 m im westlichen Bereich) und entlang der Mauer auf der Westseite (ca. 20 m im nördlichen Bereich)
Mit der Bepflanzung des Friedhofes in den betreffenden Bereichen entsprechend dem Vorschlag der Fa. Ketzer Baumschulen besteht Einverständnis.
Die Fa. Ketzer Baumschulen, 86316 Friedberg, Münchner Str. 51, erhält den Auftrag zur Lieferung des Pflanzenmaterials einschließlich der Pflanzarbeiten entsprechend dem Angebot vom 21.02.2020 in Höhe von brutto 3.786,68 €.
16.
Baugebiet "Am Verlorenen Bach"; Auftragsvergabe zur Ergänzung der Bepflanzung beim bestehenden Spielplatz am Eschenweg (Fl.Nr. 571/8 Gemarkung Prittriching)
Mit der Bepflanzung des Spielplatzes am Eschenweg entsprechend dem Vorschlag der Fa. Ketzer Baumschulen besteht Einverständnis.
Die Fa. Ketzer Baumschulen, 86316 Friedberg, Münchner Str. 51, erhält den Auftrag zur Lieferung des Pflanzenmaterials einschließlich der Pflanzarbeiten entsprechend dem Angebot vom 20.02.2020 in Höhe von brutto 1.302,76 €.
17.
Rathaus Prittriching: Grundlegende Sanierung des Hauptgebäudes mit Aufstockung, Neubau eines Zwischenbaus und Sanierung der Anbauten I und II sowie Erweiterung und Erneuerung der Außenanlagen: Darlegung, Erläuterung und Genehmigung der Kosten
Der Gemeinderat Prittriching nimmt Kenntnis von den im Zuge der Rathaussanierung und des Neubaus der Apotheke entstandenen Gesamtkosten inclusive Außenanlagen (= Kostenfeststellung nach DIN 276; Stand: 02.04.2020) in Höhe von 5.109.478,24 € (brutto) und genehmigt diese uneingeschränkt. Von den staatlichen Zuwendungen in Höhe von insgesamt 750.000,00 € wird Kenntnis genommen.
21.
BRK-Kindergarten "Die Volltreffer"; Einvernehmliche Übertragung von sachfremden Tätigkeiten innerhalb des BRK auf die Beschäftigten unter Weitergewährung der Bezüge
Der Gemeinderat ist unter Weitergewährung der Bezüge damit einverstanden, dass mit dem Einverständnis der MitarbeiterInnen während der Kita-Schließung aufgrund der Corona-Pandemie tageweise auch fachfremde Tätigkeiten innerhalb des BRK ausgeführt werden. Dieser Beschluss steht unter dem Vorbehalt des jederzeitigen Widerrufs.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 0, Dagegen: 0

Datenstand vom 29.04.2020 18:15 Uhr