Bauantrag: Errichtung eines Zweifamilienhauses mit Doppelgarage und 4 Stellplätzen, Westring 20, Fl. Nr. 486/15, Gemarkung Prittriching
Daten angezeigt aus Sitzung: 05. Gemeinderatssitzung, 15.04.2021
Beratungsreihenfolge
Gremium | Sitzung | Sitzungsdatum | ö / nö | Beratungstyp | TOP-Nr. |
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Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) | 05. Gemeinderatssitzung | 15.04.2021 | ö | Beschließend | 7 |
Beschluss
Das Einvernehmen der Gemeinde Prittriching zum Bauvorhaben wird nach § 36 BauGB erteilt.
Den Befreiungen bezüglich der Dachneigung von 22° und der Dachüberstände von 1,50 m am Ortgang und 1,00 m an der Traufe wird zugestimmt.
Um die gemeindliche Satzung über abweichende Maße der Abstandsflächentiefe einzuhalten muss ein Abbruch bzw. Teilabbruch des auf dem Grundstück stehenden Geräteschuppen erfolgen.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0
Datenstand vom 18.05.2021 16:53 Uhr