Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Neufassung der Hundesteuersatzung wegen Anpassung der Steuersätze ab 2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Gemeinderatssitzung, 11.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 14. Gemeinderatssitzung 11.11.2021 ö Beschließend 8

Beschluss 1

Der Gemeinderat beschließt unter § 5 der Hundesteuersatzung für Kampfhunde einen Steuersatz von 600,00 € pro Kampfhund einzuführen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Beschluss 2

Die Hundesteuer wird ab dem 01.01.2022 wie folgt angepasst:

Seit 01.01.2010
Ab 01.01.2022
Für den 1. Hund
50,00 €
60,00 €
Für den 2. Hund
100,00 €
120,00 €
Für jeden weiteren Hund
150,00 €
180,00 €
Kampfhund
Ohne
600,00 €
Aufgrund der vorstehenden Erhöhungen wird gemäß Art. 3 Abs. 1 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) die Hundesteuersatzung neu erlassen. Die Satzung ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2021 15:27 Uhr