Antrag der Landjugend Burching e.V. auf Durchführung einer Zeltparty auf dem gemeindlichen Grundstück Fl.Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching am 15.01.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  14. Gemeinderatssitzung, 11.11.2021

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 14. Gemeinderatssitzung 11.11.2021 ö Beschließend 10

Beschluss

1.        Die Durchführung der Veranstaltung am 15.01.2022 von 20:00 Uhr bis 3.00 Uhr am Folgetag auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching, Lechstraße, nach Art. 19 Abs. 3 LStVG wird unter folgenden Auflagen genehmigt.
a)        Der Veranstalter ist verantwortlich, für die am 15.01.2022 geltenden Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese müssen zwingend eingehalten werden.
b)        Der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ist vom Veranstalter gemäß § 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 der 14. BayIfSMV das nach § 6 Abs. 1 nötige Infektionsschutzkonzept vorab und unverlangt vorzulegen.
c)        Die nötigen Parkplätze müssen, in ausreichender Zahl, rechtzeitig bekanntgegeben werden.
2.        Dem Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 GastG auf dem betreffenden Grundstück wird zugestimmt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 25.11.2021 15:27 Uhr