Antrag der Landjugend Burching e.V. auf Durchführung einer Musik-Veranstaltung (Party) auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 483/1, Gemarkung Prittriching am 23.04.2022


Daten angezeigt aus Sitzung:  03. Gemeinderatssitzung, 24.02.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 03. Gemeinderatssitzung 24.02.2022 ö Beschließend 13

Beschluss

  1. Die Durchführung der Veranstaltung am 23.04.2022 von 20:00 Uhr bis 3.00 Uhr am Folgetag auf dem gemeindlichen Grundstück Fl. Nr. 483/1 Gemarkung Prittriching, Lechstraße, nach Art. 19 Abs. 3 LStVG wird unter folgenden Auflagen genehmigt.
  1. Der Veranstalter ist verantwortlich, für die aktuell geltenden Vorgaben der Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung. Diese müssen zwingend eingehalten werden. Sollten die Maßnahmen, zwischen der Genehmigung und der Durchführung der Veranstaltung, nochmals geändert werden, sind die Regelungen an die aktuell geltende Bayerische Infektionsschutzmaßnahmenverordnung anzupassen. 
  2. Der zuständigen Kreisverwaltungsbehörde ist vom Veranstalter gemäß § 4 Abs. 2 Nr. 5 der 15 BayIfSMV das nach § 6 Abs. 1 nötige Infektionsschutzkonzept vorab und unverlangt vorzulegen.
  3. Die nötigen Parkplätze müssen, in ausreichender Zahl, rechtzeitig bekanntgegeben werden.
  4. Dem Antrag auf Gestattung eines vorübergehenden Gaststättenbetriebes gemäß § 12 GastG auf dem betreffenden Grundstück wird zugestimmt.
  1. Die Landjugend Burching e.V. verpflichtet sich, innerhalb vier Wochen nach der Veranstaltung, das Grundstück Fl. Nr. 483/1 Lechstraße, Gemarkung Prittriching von jederlei angefallenen Ablagerungen und Müll zu reinigen und diesen vorschriftsmäßig zu entsorgen. Gemeinsam mit dem Bauhof wird anschließend eine Abnahme erfolgen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 04.03.2022 09:04 Uhr