Vollzug des Kommunalabgabengesetzes (KAG); Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der Bestattungseinrichtungen der Gemeinde Prittriching (Friedhofsgebührensatzung)


Daten angezeigt aus Sitzung:  15. Gemeinderatssitzung, 30.11.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 15. Gemeinderatssitzung 30.11.2023 ö Beschließend 5

Beschluss 1

Das Nutzungsrecht an Baumgrabstätten wird für die Dauer von 20 Jahren erworben.
Die Friedhofssatzung (TOP 4) ist entsprechend anzupassen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Beschluss 2

Die Kalkulation der Friedhofsgebühren mit 80 % Kostendeckung bei den Grabnutzungsgebühren und den vorgeschlagenen Gebührenanpassungen wird anerkannt.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 4

Beschluss 3

Aufgrund der Art. 2 und 8 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) und Art. 20 Abs. 1 des Kostengesetzes (KG) erlässt die Gemeinde Prittriching die Neufassung der Satzung über die Erhebung von Gebühren für die Benutzung der gemeindlichen Bestattungseinrichtungen sowie für damit in Zusammenhang stehende Amtshandlungen (Friedhofsgebührensatzung). Sie tritt eine Woche nach ihrer Bekanntmachung in Kraft. Die Satzung ist Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0

Datenstand vom 07.12.2023 17:09 Uhr