Grundschule Prittriching; Einrichtung einer Mittagsbetreuung und Bekanntgabe der Bedarfserhebung


Daten angezeigt aus Sitzung:  6. Gemeinderatssitzung, 23.04.2009

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 6. Gemeinderatssitzung 23.04.2009 ö 9

Beschluss

a)        Der Gemeinderat erkennt den Bedarf für eine Mittagsbetreuung grundsätzlich an.
b)        Die Mittagsbetreuung findet erstmals mit Beginn des Schuljahres 2009/2010 statt. Voraussetzung ist, dass die gesetzlich vorgegebene Mindestanzahl an SchülerInnen (derzeit 12 SchülerInnen) erreicht wird.
c)        Die Mittagsbetreuung findet zunächst vom Ende des stundenplanmäßigen Vormittagsunterrichtes (= regelmäßig 11.15 Uhr) bis 15.30 Uhr statt. Bei Bedarf behält sich der Gemeinderat vor, die Betreuungszeit zu verlängern.
d)        Die Mittagsbetreuung soll vorwiegend in der Wohnung im Obergeschoss der Schule Prittriching stattfinden.
e)        Ein Mittagessen oder Imbiss wird angeboten.
f)        Die Mittagsbetreuung ist so weit als möglich kostendeckend zu betreiben.
g)        Während der Ferien sollen die Schulkinder wie bisher im Kindergarten bis 14.00 Uhr betreut werden.
h)        Für den Fall, dass die gesetzlich vorgegebene Mindestanzahl an SchülerInnen (derzeit 12 SchülerInnen) nicht erreicht wird, erfolgt eine Betreuung wie bisher im Kindergarten. Jedoch wird in diesem Fall die Mittagsbetreuung ebenfalls bis 15.30 Uhr angeboten.
i)        Die Verwaltung wird beauftragt, weitere Erkundigungen bezüglich der notwendigen Einrichtungen sowie des pädagogischen Konzeptes einzuholen und dem Gemeinderat zur weiteren Entscheidung vorzulegen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 15, Dagegen: 0

Datenstand vom 23.09.2014 13:56 Uhr