Festsetzung der Realsteuerhebesätze (Gewerbe- und Grundsteuer); Erlass einer Hebesatzsatzung


Daten angezeigt aus Sitzung:  12. Gemeinderatssitzung, 01.10.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Prittriching (Gemeinde Prittriching) 12. Gemeinderatssitzung 01.10.2024 ö Beschließend 9

Beschluss

Der Hebesatz für die Grundsteuer A und B wird wie bisher auf 320 v.H. festgesetzt.
Der Hebesatz für die Gewerbesteuer wird wie bisher auf 380 v.H. festgesetzt.
Auf Grund von Art. 22 und 23 ff der Gemeindeordnung (GO) und Art. 18 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) beschließt der Gemeinderat den Erlass der Satzung über die Festsetzung der Realsteuer-Hebesätze (Hebesatzsatzung – HS) der Gemeinde Prittriching.
Die Satzung tritt zum 01.01.2025 in Kraft. Sie ist Bestandteil dieses Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 1

Datenstand vom 07.10.2024 15:34 Uhr