Naturparkrechtliche Erlaubnis, Stellungnahme zur Verlegung von Stromleitungen in der Gemarkung Obersteinbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 03.05.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 03.05.2022 ö beschließend 7

Beschluss

Der Gemeinderat hat die Errichtung einer Niederspannungsanlage in Obersteinbach auf den Grundstücken Fl.Nrn. 42 und 43 Gem. Obersteinbach zur Kenntnis genommen und beschließt, keine Einwendungen gegen den Antrag auf naturparkrechtliche Erlaubnis zu erheben.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

In der Gemarkung Obersteinbach wird eine Stromzählersäule gesetzt und die Leitung hierhin verlegt. Da die Flurstücke teilweise im Landschaftsschutzgebiet Naturpark Steigerwald liegen ist hierfür eine naturparkrechtliche Erlaubnis erforderlich, zu der die Gemeinde ihre Zustimmung erteilen muss. Diese Entscheidung wurde im Gemeinderat getroffen.

Datenstand vom 14.06.2022 09:29 Uhr