Bayerisches Straßen- und Wegerecht; Widmung einer öffentlichen Verkehrsfläche in Falsbrunn, Talleite


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 19.09.2022

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 19.09.2022 ö beschließend 5

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die im Baugebiet „Talleite“ im Gemeindeteil Falsbrunn neu gebaute Straßenstrecke gem. Art. 6 Bayerisches Straßen- und Wegegesetz zur Ortsstraße zu widmen.

Die zu widmende Straßenstrecke beginnt an der nördlichen Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 59 Gem. Falsbrunn endet an der östlichen Grenze des Grundstücks Fl.Nr. 410/5 Gem. Falbrunn.
Die Länge der neu gewidmeten Straßenstrecke beträgt 0,135 km.
Die Widmung umfasst Teilflächen der Grundstücke Fl.Nrn. 59/5 und 410/5 Gem. Falsbrunn.
Die neu gewidmete Straßenstrecke ist in dem diesem Beschluss beigehefteten Lageplan rot eingezeichnet und in dieser Fassung Bestandteil des Beschlusses.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 10, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Die Straße Talleite in Falbrunn wurde zur öffentlichen Verkehrsfläche gewidmet.

Datenstand vom 20.12.2022 15:55 Uhr