Ortsrecht; Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 15.11.2022
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Der Gemeinderat beschließt folgende Änderungssatzung zur Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung (BGS/WAS) vom 03.05.2016:
Satzung
zur Änderung der Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rauhenebrach (BGS/WAS) vom 03.05.2016
Aufgrund der Art. 5, 8 und 9 des Kommunalabgabengesetzes (KAG) erlässt die Gemeinde Rauhenebrach folgende
Änderungssatzung
§ 1
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung der Gemeinde Rauhenebrach (BGS/WAS) vom 03.05.2016 wird wie folgt geändert:
§ 13
Abrechnung, Fälligkeit, Vorauszahlung
- Der Verbrauch wird jährlich abgerechnet. Die Grund- und die Verbrauchsgebühr werden einen Monat nach Bekanntgabe des Gebührenbescheides fällig.
Auf die Gebührenschuld sind zum 15. Februar, 15. Mai und 15. August jeden Jahres Vorauszahlungen in Höhe eines Drittels der Jahresabrechnung des Vorjahres zu leisten. Fehlt eine solche Vorjahresabrechnung, setzt die Gemeinde die Höhe der Vorauszahlungen unter Schätzung des Jahresgesamtverbrauchs fest.
§ 2
Diese Satzung tritt am Tage nach der amtlichen Bekanntmachung in Kraft.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 14, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Die Beitrags- und Gebührensatzung zur Wasserabgabesatzung wurde geändert. Die Änderung betrifft die Berechnungsgrundlage für die Vorauszahlungen des nächsten Jahres. Die Änderungssatzung wurde amtlich bekannt gemacht.
Datenstand vom 27.12.2022 11:24 Uhr