Jahresrechnung 2015; Feststellung und Entlastung gem. Art. 102 Abs. 3 Bayerische Gemeindeordnung


Daten angezeigt aus Sitzung:  11. Sitzung des Gemeinderates, 04.10.2016

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat 11. Sitzung des Gemeinderates 04.10.2016 ö 4

Beschluss 1

a) Feststellung der Jahresrechnung


Der Gemeinderat hat den Bericht über die örtliche Prüfung der Jahresrechnung für das Haushaltsjahr 2015 zur Kenntnis genommen. Wesentliche Beanstandungen haben sich dabei nicht ergeben. Die im Haushaltsjahr 2015 angefallenen überplanmäßigen und außerplanmäßigen Ausgaben (Haushaltsüberschreitungen) werden, soweit sie erheblich sind und die Genehmigung nicht schon in früheren Gemeinderatsbeschlüssen erfolgt ist, hiermit gemäß Art. 66 Abs. 1 GO nachträglich genehmigt.

Die Jahresrechnung 2015 wird gemäß Art. 102 Abs. 3 GO mit folgenden Ergebnissen festgestellt:


Verwaltungs-
haushalt
EUR
Vermögens-
haushalt
EUR
Gesamt-
haushalt
EUR
Einnahmen



Solleinnahmen
4.956.740,43
2.581.715,53
7.538.455,96
+ neuer HH-Einnnahmereste



- Abgang alter HH-Einnahmereste
0
0,00
0,00
- Abgang alter Kassen-Einnahmereste
2.634,98
0,00
2.634,98
Bereinigte Soll-Einnahmen
4.954.105,45
2.581.715,53
7.535.820,98




Ausgaben



Sollausgaben
4.954.105,45
2.581.715,53
7.535.820,98
+ neuer HH-Ausgabereste



- Abgang alter HH-
  Ausgabereste



- Abgang alter Kassen-Ausgabereste



Bereinigte Soll-Ausgaben
4.954.105,45
2.581.715,53
7.535.820,98
Unterschied:
0,00
0,00
0,00





Rechn.ergebnis


Zuführung vom VwHH zum VmHH
865.574,25


Zuführung an die allgemeine Rücklage
509.442,06


Entnahme aus der allgemeinen Rücklage
811.701,38


Netto-Entnahme
302.259,32






Haushaltsvergleich:
HH-Ansatz
Rechnungsergebnis
Differenz
Verwaltungshaushalt
4.715.869,00
4.954.105,45
238.236,45
Vermögenshaushalt
5.095.758,00
2.581.715,53
- 2.514.042,47
Gesamthaushalt
9.811.627,00
7.535.820,98
- 2.275.806,02

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Beschluss 2

b) Entlastung der Jahresrechnung

Nachdem die örtliche Rechnungsprüfung am 25.07.2016 und 27.07.2016 keine wesentlichen Beanstandungen ergeben hat, beschließt der Gemeinderat für die Jahresrechnung 2015 die Entlastung gemäß Art. 102 Abs. 3 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 13, Dagegen: 0

Datenstand vom 12.01.2017 14:30 Uhr