BV-Nr: 15/2023; Errichtung von Stützmauern und Einfriedung inkl. Absturzsicherung entlang der Grundstücksgrenze in in Wustviel


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 27.06.2023

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 27.06.2023 ö beschließend 3.5

Beschluss

BV-Nr.                        12/2023
Bauvorhaben:                Errichtung von Stützmauern und Einfriedungen inkl. Absturzsicherung  
                                   entlang der Grundstücksgrenzen 
Baugrundstück:        Fl.Nr. 260/2 Gem. Wustviel
Bauherr:                 Dominik und Jessica Jäger, Friedhofstraße 15, 96181 Rauhenebrach


Der Gemeinderat hat das o.g. Bauvorhaben zur Kenntnis genommen und beschließt, das Einvernehmen nach § 36 BauGB zu erklären und der Befreiung von folgender Festsetzung des Bebauungsplanes „Am Friedhof II“ in Wustviel zuzustimmen: 
7.0 Einfriedungen (Einfriedungshöhe an Straßen max. 1,10 Meter, Engmaschige Zäune und Betonsockel dürfen nicht errichtet werden, Einfriedungen sind ohne Sockelmauer durchzuführen)

Abstimmungsergebnis
Dafür: 11, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Errichtung von Stützmauern und Einfriedungen inkl. Absturzsicherung entlang der Grundstücksgrenzen auf einem Baugrundstück in Wustviel.

Datenstand vom 19.09.2023 11:07 Uhr