Landschaftsschutzgebiet Naturpark Steigerwald; Herausnahme einer Teilfläche in der Gemarkung Obersteinbach


Daten angezeigt aus Sitzung:  Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024

Beratungsreihenfolge
Gremium Sitzung Sitzungsdatum ö / nö Beratungstyp TOP-Nr.
Gemeinderat Sitzung des Gemeinderates 14.05.2024 ö beschließend 4

Beschluss

Der Gemeinderat beschließt, die Herausnahme einer in der Gemarkung Obersteinbach liegenden Fläche von ca. 3 ha aus dem Landschaftsschutzgebiet Naturpark Steigerwald zu beantragen. Die Fläche umfasst Teile der Fl.Nr. 61, 62 und 66 der Gemarkung Obersteinbach und ist im Lageplan, der Bestandteil dieses Beschlusses ist, rot schraffiert eingezeichnet.
Auf den herauszunehmenden und daran angrenzenden Grundstücken sollen mehrere Parzellen mit „Stelzen-Baumhäusern“ für Übernachtungszwecke geschaffen werden. Dazu wird von den Bauträgern ein Vorhaben- und Erschließungsplan erstellt, der dann auch endgültige Grundlage des Verfahrens zur Änderung der Verordnung über den Naturpark Steigerwald sein wird.
Die Gemeinde ist bereit, für die herauszunehmenden Flächen entsprechende Ausgleichsflächen zu benennen und ggfs. im Rahmen ihrer Möglichkeiten zur Verfügung zu stellen.

Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0

Öffentlichkeitsarbeit

Der Gemeinderat beschloss, die Herausnahme einer Fläche am nordöstlichen Ortsrand von Obersteinbach aus dem Landschaftsschutzgebiet Naturpark Steigerwald zu beantragen. Auf den herauszunehmenden und daran angrenzenden Grundstücken sollen mehrere Parzellen mit „Stelzen-Baumhäusern“ für Übernachtungszwecke geschaffen werden. Die Herausnahme erfolgt jedoch nur, wenn das Vorhaben tatsächlich umgesetzt wird.

Datenstand vom 24.06.2024 14:06 Uhr