Bauplanungsrecht, Änderungsbeschluss, Fürnbach II 1. Änderung
Daten angezeigt aus Sitzung:
Sitzung des Gemeinderates, 14.05.2024
Beratungsreihenfolge
Beschluss
Änderungsbeschluss:
Der Gemeinderat beschließt, den Bebauungsplan Fürnbach II, Fürnbach im Bebauungsplanverfahren (Regelverfahren) zu ändern. Der Bebauungsplan erhält den Titel Teilaufhebung mit 1. Änderung des Bebauungsplans „Fürnbach II“. Der bisherige Geltungsbereich umfasst die Fl. Nrn. TF 169, TF 169/1, TF 169/2, 154/1, 154, TF 149, 155, 156, 157, TF 153, TF 152, TF 151, TF 25/1 Gemarkung Fürnbach. Es sollen die textlichen bauplanungsrechtlichen und gestalterischen Festsetzungen an eine neuzeitliche Bauweise angepasst werden. Dies betrifft beispielhaft die Festsetzung der Zahl der Vollgeschosse, die Festsetzung zum Baufenster sowie die Vorgaben zu Dachform, -neigung, Gauben, Fenster, Garagen. Außerdem soll der räumliche Geltungsbereich auf die Parzellen 6-17 (nördlicher Bereich) des ursprünglichen Bebauungsplans „Fürnbach II“ reduziert werden und damit die Parzellierung der einzelnen Bauplätze mit der Straßenführung angepasst werden.
Abstimmungsergebnis
Dafür: 12, Dagegen: 0
Öffentlichkeitsarbeit
Der Gemeinderat hat einen Änderungsbeschluss für die Teilaufhebung mit 1. Änderung des Bebauungsplanes „Fürnbach II“ im Regelverfahren gefasst.
Datenstand vom 24.06.2024 14:06 Uhr